Chemische Gewässergüteklassifizierung
Aufbauend auf dem Zielvorgabenansatz des Bund-Länder-Arbeitskreises Qualitätsziele (BLAK QZ) für gefährliche Stoffe sowie Beurteilungskriterien der Bundesländer für weitere Problemstoffe wurde zum Zweck der kartographischen Darstellung von Umweltzustandsdaten von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ein Klassifikationsschema für Wasserinhaltsstoffe entsprechend der Biologischen Gewässergüteklassifikation entwickelt. Die chemische Gewässergüteklassifikation erfolgt unter Anwendung eines 7stufigen Systems mit vier Haupt- und drei Unterklassen. Die Stoffkonzentrationen, die der Güteklasse I entsprechen, charakterisieren einen Zustand ohne anthropogene Beeinträchtigungen. Der Güteklasse II wird für gefährliche Stoffe die strengste Zielvorgabe aller Schutzgüter zugeordnet, für alle anderen Kenngrößen (zum Beispiel Nährstoffe) ein aus den bisherigen Bewertungsansätzen der Bundesländer resultierender Wert. Die nachfolgenden Klassen bis Klasse III und IV ergeben sich aus der Multiplikation des Zielvorgabenwertes mit dem Faktor 2 in dem siebenstufigen System. Die Güteklasse I und II weist in der Regel den halben Wert der Zielvorgabe auf, die Güteklasse IV einen größer achtfachen Wert. Für die Haupt- und Nebenklassen ergibt sich somit das folgende Schema:
Chemische Gewässergüteklassifikation: Beschreibung der Güteklassen.
Güteklasse | Bezeichnung |
---|---|
I | anthropogen unbelastet: Geogener Hintergrundwert (bei Naturstoffen) bzw. "Null" (bei Xenobiotika) |
I bis II | sehr geringe Belastung bis halber Wert der Zielvorgabe |
II | mäßige Belastung: Einhaltung der Zielvorgabe |
II bis III | deutliche Belastung: bis zweifacher Wert der Zielvorgabe |
III | erhöhte Belastung: bis vierfacher Wert der Zielvorgabe |
III bis IV | hohe Belastung: bis achtfacher Wert der Zielvorgabe |
IV | sehr hohe Belastung: größer achtfacher Wert der Zielvorgabe |
Karten der Güteklassifikation finden sich im Geographischen Informationssystem Umwelt des Umweltbundesamtes (GISU).