Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Elektro- und Elektronikgeräte sind eine breit gefächerte und sehr dynamische Produktgruppe, die einerseits durch immer kürzer werdende Lebenszyklen und steigende Verkaufszahlen und andererseits durch eine lange Lebensdauer und hohe Wertstoffgehalte gekennzeichnet ist. Durchschnittlich 880.000 Tonnen Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) pro Jahr sind in den letzten zehn Jahren alleine in Deutschland angefallen. Die ausgesonderten EAG gehören den verschiedensten Kategorien an wie zum Beispiel:
- Haushaltsgroßgeräte (auch weiße Ware genannt): zum Beispiel Waschmaschinen, Kühl- und Gefrierschränke, Herde;
- Haushaltskleingeräte (ebenfalls zur weißen Ware zählend): zum Beispiel Toaster, Kaffeemaschinen, Mikrowellen;
- Informations- und Kommunikationstechnik-Geräte: zum Beispiel Computer, Monitore, Drucker, Handys, Telefone;
- Unterhaltungselektronik-Geräte (auch braune Ware genannt): zum Beispiel Fernseher, Videorecorder, Digitalkameras;
- Lampen (zum Beispiel Gasentladungslampen, LEDs);
- Photovoltaikmodule.
Elektro- und Elektronikgeräte enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAG nicht sachgerecht, das heißt zum Beispiel über den Hausmüll entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten EAG aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAG sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden. Die übergeordneten Ziele des ElektroG sind insofern:
- Vermeidung von Abfällen aus EAG und Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung;
- umweltgerechte Entsorgung von EAG;
- Kreislaufführung von Elektro- und Elektronikgeräten auf der Basis der Verantwortung der Hersteller (Produktverantwortung) und damit Steigerung der Ressourceneffizienz.
Um diese Ziele erreichen zu können, legt in Deutschland das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) in Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sogenannte WEEE) konkrete Pflichten für alle relevanten Akteure (Hersteller, Handel, Kommunen, Besitzer, Entsorger) fest. Durch Abfallvermeidung, zumutbare Prüfungen zu Möglichkeiten einer Vorbereitung zur Wiederverwendung ganzer Geräte oder einzelner Bauteile sowie Anforderungen an die weitergehende Verwertung von Abfällen soll ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zur Verringerung der Schadstoffemissionen erzielt werden.
Um die mit dem ElektroG verfolgten Ziele erreichen zu können, bedarf es der aktiven Beteiligung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn nur wenn sie die EAG in eine getrennte Sammlung geben, können diese auch in entsprechenden Anlagen hochwertig verwertet werden. Die Entsorgung von EAG durch Verbraucherinnen und Verbraucher kann auf mehreren Wegen erfolgen: Sie können die Altgeräte kostenlos bei ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (zum Beispiel auf dem Wertstoffhof) abgeben. Unter bestimmten Umständen ist auch der Elektrofachhandel zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Seit dem 1. Juli 2022 sind auch Lebensmitteleinzelhändler zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrfach im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten. Die Hersteller müssen die gesammelten EAG bei den kommunalen Sammelstellen abholen und zur Wiederverwendung vorbereiten oder entsorgen lassen.
Um die Verbraucherinnen und Verbraucher für ihre Pflichten und Möglichkeiten zu informieren und sensibilisieren, wird eine Kampagne mit dem Titel "Plan E" durchgeführt. Hier können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über alle wichtigen Hintergründe und Möglichkeiten informieren.