Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
FAQs
-
Das ElektroG regelt, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) getrennt gesammelt und umweltfreundlich entsorgt werden. In den Geräten stecken viele wertvolle, aber auch umweltschädliche Stoffe. Diese können und sollten nicht einfach weggeworfen werden. Ziel ist es, seltene Metalle zurückzugewinnen und die Umwelt vor dem Eintrag von Schadstoffen zu schützen. Darüber hinaus soll die illegale Ausfuhr von EAG ins Ausland unterbunden werden.
Stand:
-
Das Gesetz regelt, wie die richtige Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) erfolgen muss und wo Verbraucherinnen und Verbraucher ihre EAG abgeben können.
Stand:
-
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) müssen einem zur Sammlung berechtigten Akteur übergeben werden. Dazu zählen Hersteller, kommunale Sammelstellen oder Händler.
Die Kommunen sind verpflichtet, in ausreichender Anzahl Rückgabestellen für die Bürgerinnen und Bürger einzurichten. Zurückgegeben werden kann dabei jedes EAG, unabhängig von der Art oder Größe.
Das ElektroG sieht daneben vor, dass Händler EAG unter bestimmten Bedingungen zurücknehmen müssen: Große Händler, die über eine Verkaufs- beziehungsweise Versand- und Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektro- und Elektronikgeräte verfügen, müssen EAG zurücknehmen und dafür entsprechende Rücknahmestellen einrichten. Auch Lebensmitteleinzelhändler (zum Beispiel Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern sind zur Rücknahme verpflichtet. Zurücknehmen müssen alle verpflichteten Händler sowohl in dem Fall, dass der Kunde ein neues, gleichwertiges Gerät erwirbt, als auch in dem Fall, dass kein neues Gerät erworben wird. Ohne Neukauf eines entsprechenden Gerätes ist der Handel allerdings nur verpflichtet, solche Geräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt.
Stand:
-
In Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) sind wertvolle Rohstoffe (beispielsweise seltene Erden) oder auch Schadstoffe enthalten. Deshalb gehören sie nicht in den Hausmüll. Damit die Rohstoffe zurückgewonnen werden und keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen können, ist es erforderlich, die EAG besonders zu behandeln.
Daher müssen EAG im Handel oder an die Hersteller zurück- oder auf Wertstoffhöfen abgegeben werden. Erst dann können sie fachgerecht entsorgt und wertvolle Rohstoffe entnommen werden.
Stand:
-
Durch die Nähe zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern kann der Handel am einfachsten dazu beitragen, das bestehende Sammelnetz für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) zu verdichten. Auch die europäische WEEE-Richtlinie sieht die Pflicht zur Rücknahme von EAG für die Vertreiber vor.
Stand:
-
Mit dem ElektroG sollen Abfälle vorrangig vermieden und noch verwendbare Wertstoffe in ökologische Kreisläufe überführt werden. Nur unverwertbare Abfallreste werden endgültig beseitigt. Der Gesetzgeber kann nur geringen Einfluss auf die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger zwischen Entsorgung oder Reparatur nehmen. Mit umfassenden Informationen versucht er allerdings, ressourcenschonendes Verhalten zu fördern.
Stand:
-
Die stiftung ear wurde von den Herstellern als gemeinsame Koordinierungsstelle gegründet. Bei der Stiftung müssen sich alle Hersteller im Sinne des ElektroG registrieren, bevor sie Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen.
Sie melden hierbei auch die in Verkehr gebrachten Gerätemengen an. Auf dieser Grundlage erlässt die stiftung ear gegenüber den Herstellern, die für die Entsorgung verantwortlich sind, sogenannte Abhol- und Bereitstellungsanordnungen. Das bedeutet: Die Hersteller müssen die bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) – entsprechend ihres Marktanteils – abholen und anschließend ordnungsgemäß nach den Vorgaben des ElektroG und anderer abfallrechtlicher Vorgaben entsorgen.
Stand:
-
Sie können sich im Internet bei Ihrer Kommune über die Sammelstellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräteinformieren. Weitere Informationen zu Rückgabestellen finden Sie bei E-Schrott-Rückgabefinder.
Stand:
-
Nein.
Stand:
-
Auch Onlinehändler sind verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) zurückzunehmen. Die Rücknahmestellen müssen dabei in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher eingerichtet werden. Bestimmte EAG müssen sogar kostenlos bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern Zuhause abgeholt werden, wenn dieses beim Abschluss des Kaufvertrages vereinbart wurde.
Stand:
-
Der Handel hat drei Möglichkeiten: Er verwertet die Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) selbst bei zertifizierten Recyclingunternehmen oder er übergibt sie den Herstellern beziehungsweise den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Generell müssen die EAG nach den Vorgaben des ElektroG behandelt oder entsorgt werden.
Stand:
-
Nur die Entnahme von Batterien aus dem Gerät erlaubt dessen sachgerechte und sichere Entsorgung. Die entnommenen Altbatterien werden dabei insbesondere von den Händlern in entsprechenden Batteriesammelboxen gesammelt. Auch können so Brände durch beschädigte Batterien vermieden werden.
Stand:
-
Um den illegalen Export in Entwicklungsländer zu reduzieren, wurden bei der Neufassung des ElektroG im Jahr 2015 die Vorgaben der sogenannten europäischen WEEE-Richtlinie (Richtlinie 2012/19/ EU) umgesetzt. Hierbei wurden auch Mindestanforderungen für den Export festgelegt, die auch Kriterien für die Abgrenzung zwischen gebrauchten Geräten einerseits und den als Abfall geltenden Elektro-und Elektronik-Altgeräten (EAG) andererseits beinhalten.
So dürfen seitdem grundsätzlich nur noch überprüfte und funktionsfähige Gebrauchtgeräte, die ausreichend verpackt sind, als "Nicht-Abfall" exportiert werden. Zudem wurde eine Umkehr der Beweislast eingeführt – der Exporteur muss belegen, dass es sich bei Geräten um funktionsfähige Gebrauchtgeräte und nicht etwa um Abfall handelt. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Basler Übereinkommens im Jahr 2015 internationale Leitlinien zur Abgrenzung von Abfall und Nicht-Abfall für EAG verabschiedet. Schließlich wurden im Jahr 2017 die seit 2007 bestehenden europäische Anlaufstellen-Leitlinien Nummer 1 über die Verbringung von EAG an die Vorgaben der WEEE-Richtlinien sowie die Inhalte der Leitlinien unter dem Basler Übereinkommens angepasst.
Stand:
-
Der Datenschutz spielt bei IT-Altgeräten eine zentrale Rolle. Wer Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) sammelt oder zurücknimmt, muss die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Eigenverantwortung zur Löschung der eigenen personenbezogenen Daten informieren.
Darüber hinaus wird der Schutz personenbezogener Daten für solche Geräte gestärkt, die wiederverwendet werden sollen. Genaue Vorschriften hierzu können noch erlassen werden.
Stand: