Rechtsverordnungen
Zur weiteren Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen enthält das Atomgesetz Ermächtigungen für den Erlass von Rechtsverordnungen. Diese Rechtsverordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan des Bundes, in dem die Regierungen der Länder vertreten sind.
Die nachfolgende Auflistung führt die grundlegenden Rechtsverordnungen im Bereich des Atomrechts auf.
Verordnungen
Regelungen zur technischen Anlagensicherheit oder für den sicheren Betrieb, Veröffentlichung von Betriebserfahrung zum Zweck von Sicherheitsverbesserungen, Anforderungen an Ausbildung und Fachkunde oder zu verschiedenen Schutzmaßnahmen sind bisher in Deutschland nicht durch Rechtsverordnung getroffen, obwohl dies nach dem Atomgesetz möglich wäre, sondern Gegenstand des untergesetzlichen Regelwerks.