Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach Paragraf 7 des Atomgesetzes

Atomrechtliche Verfahrensverordnung

Verordnungen | AtVfV

Atomrechtliche Verfahrensverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I Seite 180), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist.

Aktualisierungsdatum: 22.12.2022
https://www.bmuv.de/GE659

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