Verordnung über den atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen

Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung

Verordnungen | AtSMV

Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung vom 14. Oktober 1992 (BGBl. I Seite 1766), die zuletzt durch Artikel 18 der Verordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2023; 2021 I 5261) geändert worden ist.

Aktualisierungsdatum: 22.12.2022
https://www.bmuv.de/GE658

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