Das Standortauswahlgesetz
Das Standortauswahlgesetz (StandAG) regelt die einzelnen Verfahrensschritte für eine ergebnisoffene, wissenschaftsbasierte und transparente Suche sowie die Auswahl eines Standortes für eine Anlage zur Endlagerung in Deutschland. Mit dem novellierten Standortauswahlgesetz setzt der Bundestag den gesetzlichen Auftrag des bisherigen Standortauswahlgesetzes um. Der Deutsche Bundestag war zum einen aufgefordert, das 2013 beschlossene StandAG auf der Grundlage der Ergebnisse der Endlagerkommission zu evaluieren. Zum anderen sollte der Bundestag neue Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, Abwägungskriterien und weitere Entscheidungsgrundlagen für das Standortauswahlverfahren festlegen.
Prinzipien des Standortauswahlverfahrens:
Das Standortauswahlverfahren dient dazu, den Standort in Deutschland zu finden, der für die hochradioaktiven Abfälle die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren für ein Endlager gewährleistet. Die Suche soll sich an folgenden Prinzipien ausrichten:
- Fair: Das Standortauswahlverfahren startet von einer "weißen Landkarte", das heißt alle Bundesländer werden einbezogen und alle international verfolgten Endlagerkonzepte in Tonstein, Steinsalz und Kristallingestein werden auf ihre Eignung geprüft.
- Transparent: Die Öffentlichkeit wird frühzeitig im Verfahren beteiligt; durch umfangreiche Informationen, durch überregionale Beteiligungsformate und durch Regionalkonferenzen, die in den betroffenen Gebieten eingerichtet werden. Ein Nationales Begleitgremium hat die Aufgabe, das Auswahlverfahren und insbesondere die Beteiligungsprozesse unabhängig sowie gemeinwohlorientiert zu begleiten.
- Wissenschaftsbasiert: Für die Bewertung der Standorte stehen die geowissenschaftlichen Anforderungen und Kriterien im Vordergrund, die die Endlagerkommission erarbeitet hat. Die Sicherheit des Endlagers hat bei der Standortauswahl oberste Priorität. Reicht dies nicht zur Festlegung der Standorte, können zusätzliche raumplanerische Kriterien berücksichtigt werden.
Die nächsten Schritte beim Standortauswahlverfahren:
In drei Phasen werden die Suchräume zunehmend eingeengt. Die Vorschläge der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) werden am Ende jeder Phase vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geprüft. Auf dieser Basis unterrichtet das Bundesumweltministerium den Bundestag und den Bundesrat über die jeweils vorgeschlagenen weiteren Schritte. Die jeweiligen Phasen enden mit einem Bundesgesetz.
Phase 1: Ermittlung der Standortregionen für die übertägige Erkundung:
- Die BGE sammelt vorhandene geowissenschaftlichen Daten der Länder, bereitet diese auf und wendet die geowissenschaftlichen Kriterien und Anforderungen an. Als Ergebnis veröffentlicht sie ihren Vorschlag für Teilgebiete, den die vom BASE einzuberufende "Fachkonferenz Teilgebiete" aus Bürgerinnen und Bürgern und Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern aus diesen Gebieten sowie aus Expertinnen und Experten erörtert.
- Die BGE führt repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Teilgebiete durch und entwickelt die Erkundungsprogramme für die übertägige Erkundung. Das BASE prüft diese Erkundungsprogramme.
- Sobald die Standortregionen durch die BGE vorgeschlagen werden, richtet das BASE für das weitere Verfahren je eine "Regionalkonferenz" ein, über die die Öffentlichkeit in der jeweils betroffenen Region zum Vorschlag Stellung nehmen und eine Nachprüfung fordern kann.
- In dem vom BASE zusätzlich einzurichtenden "Rat der Regionen" kommen Vertretende der Regionalkonferenzen mit Vertretenden der Zwischenlagergemeinden zusammen und begleiten das Verfahren aus überregionaler Sicht.
Phase 2: Ermittlung der Standorte für die untertägige Erkundung
- Die BGE erkundet die Standortregionen übertägig, führt weiterentwickelte vorläufige Sicherheitsuntersuchungen sowie sozioökonomische Potenzialanalysen durch.
- Die BGE wendet zur Ermittlung der Standorte für die untertägige Erkundung erneut die gesetzlich festgelegten Kriterien und Anforderungen an und erarbeitet Erkundungsprogramme und Prüfkriterien für die untertägige Erkundung. Das BASE prüft diese.
Phase 3: Einengung und Festlegung des Standortes für die Endlagerung
- Die BGE erkundet die Standorte untertägig, wendet die für diese Erkundung festgelegten Prüfkriterien an, und führt umfassende vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch.
- Die BGE wendet zur Ermittlung der Standorte erneut die gesetzlich festgelegten Kriterien und Anforderungen an und erstellt auf Grundlage einer vergleichenden Bewertung einen Standortvorschlag für das Endlager einschließlich eines zugrundeliegenden Standortvergleichs von mindestens zwei Standorten. Das BASE prüft diese.