Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt
Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) ist seit 2007 die zentrale Naturschutzstrategie der Bundesregierung zum Schutz der Biodiversität in Deutschland. Die fortentwickelte NBS für die Zeit bis 2030 (NBS 2030) schreibt die NBS von 2007 im Lichte neuer Entwicklungen und Herausforderungen für den Naturschutz fort, setzt neue internationale Vereinbarungen wie den Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal um und leistet einen wichtigen Beitrag für die Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030.
Die neue NBS für die Zeit bis 2030 (NBS 2030)
Die NBS 2030 wurde am 18. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Sie bündelt die für den Biodiversitätsschutz zentralen Themen und Ziele in insgesamt 21 Handlungsfeldern mit 64 Zielen unter einem strategischen Dach. Dabei berücksichtigt sie neben den übergeordneten Biodiversitätszielen wie zum Beispiel dem Artenschutz und der Wiederherstellung von Ökosystemen auch weitere aktuelle Themen wie Stadtnatur, die Klimaerwärmung, den Ausbau von Erneuerbaren Energien oder auch die Entwicklungen in den verschiedenen Wirtschaftssektoren.
Neben dem Strategieteil legt die NBS 2030 einen besonderen Fokus auf die Umsetzung zur Erreichung dieser Ziele. Hierfür sind in einem 1. Aktionsplan rund 250 konkrete Maßnahmen aufgeführt, welche die Bundesregierung bis 2027 umsetzen wird. 2027 wird Bilanz gezogen, und es werden dann weitere Maßnahmen in einem 2. Aktionsplan für die Zeit bis 2030 benannt, welche die Erreichung der Ziele der Strategie bis 2030 sicherstellen sollen.
Mit der Vereinbarung der Weltnaturkonferenz im Dezember 2022 haben alle unterzeichnenden Staaten sich bereit erklärt, ihre Nationalen Strategien und Aktionspläne für Biologische Vielfalt (sogenannte National Biodiversity Strategies and Action Plans, NBSAPs) zu aktualisieren oder, falls noch nicht vorhanden, neue zu erstellen. Mit der NBS 2030 erfüllt die Bundesregierung diese internationale Zusage. Die Strategie hilft außerdem bei der Umsetzung anderer Pflichten und Strategien, zum Beispiel der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030.
Dialog- und Umsetzungsprozess
Die Umsetzung der NBS 2030 ist keine Aufgabe für den Bund allein, sondern bezieht alle gesellschaftlichen Akteure ein. Deshalb führt das BMUV bereits seit der Verabschiedung der NBS im Jahr 2007 einen kontinuierlichen dialogorientierten Umsetzungsprozess durch. Bausteine dieses Prozesses sind unter anderem nationale Foren (einmal jährlich), verschiedene akteursbezogene Dialogforen (fortlaufend) sowie NBS-Länderforen (fortlaufend). Es sind die staatlichen und nicht-staatlichen Akteure eingeladen, sich am Umsetzungsprozess zu beteiligen.
Auch der Weiterentwicklungsprozess zur NBS 2030 wurde durch Stakeholderdialoge begleitet.
Online-Dialog zur NBS 2030
Im Rahmen der Entwicklung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS2030) hat das BMUV gemeinsam mit dem BfN und vielen weiteren Akteuren zunächst einen Vorschlag zu einem Ziele- und Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dieser Entwurf des Ziele- und Maßnahmenkataloges der NBS 2030 wurde vom 15. Juni bis zum 9. Juli 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt und im Rahmen eines Online-Dialoges zur Diskussion gestellt.
Die Online-Konsultation stieß auf großes Interesse und kann als Erfolg gewertet werden. Die eingegangenen zahlreichen Kommentare und Stellungnahmen wurden fachlich ausgewertet und im Rahmen der Fortentwicklung der NBS 2030 berücksichtigt. Im Anschluss wurde die Abstimmung in der Bundesregierung durchgeführt.
Die eingegangenen Kommentare und Stellungnahmen können hier eingesehen werden:
Was kann ich als Bürgerin oder Bürger tun?
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