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NBS 2030: Strategieteil
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NBS 2030: 1. Aktionsplan
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Informationspapier
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Gemäß Koalitionsvertrag (Seite 37) hat die Bundesregierung die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt für die Zeit bis 2030 fortentwickelt und am 18. Dezember 2024 beschlossen.
Die NBS 2030 bündelt die für den Biodiversitätsschutz zentralen Themen und Ziele in insgesamt 21 Handlungsfeldern mit 64 Zielen unter einem strategischen Dach. Dabei berücksichtigt sie neben den übergeordneten Biodiversitätszielen wie zum Beispiel dem Artenschutz und der Wiederherstellung von Ökosystemen auch weitere aktuelle Themen wie Stadtnatur, die Klimaerwärmung, den Ausbau von Erneuerbaren Energien und auch die Entwicklungen in den verschiedenen Wirtschaftssektoren.
Neben dem Strategieteil legt die NBS 2030 einen besonderen Fokus auf die Umsetzung zur Erreichung dieser Ziele. Hierfür sind in einem 1. Aktionsplan rund 250 konkrete Maßnahmen aufgeführt, welche die Bundesregierung bis 2027 umsetzen wird. 2027 wird Bilanz gezogen, und es werden dann weitere Maßnahmen in einem 2. Aktionsplan für die Zeit bis 2030 benannt, welche die Erreichung der Ziele der Strategie bis 2030 sicherstellen sollen.
Mit der Vereinbarung der Weltnaturkonferenz im Dezember 2022 haben sich alle unterzeichnenden Staaten bereit erklärt, ihre Nationalen Strategien und Aktionspläne für Biologische Vielfalt (sogenannte National Biodiversity Strategies and Action Plans, NBSAPs) zu aktualisieren oder, falls noch nicht vorhanden, neue zu erstellen. Im Rahmen der 16. Weltnaturkonferenz in Cali (Kolumbien), wurde der Entwurf der NBS 2030 dem CBD-Sekretariat als "Draft" vorgelegt.
Mit der nun finalen NBS 2030, die jetzt zwischen den Ressorts abgestimmt wurde, erfüllt die Bundesregierung diese internationale Zusage. Die Strategie hilft außerdem bei der Umsetzung anderer Pflichten, zum Beispiel im Rahmen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030.