Normung im Umweltschutz

Allgemeines zur Normung

Normung ist ein integraler Bestandteil für die Ausgestaltung und Umsetzung nationaler, europäischer und internationaler Rechtsregelungen. Das BMUV ist gemeinsam mit dem UBA zur Stärkung umweltbezogener Aspekte aktiv in der Normung beteiligt. Die nationale Normungsorganisation in Deutschland ist das Deutsche Institut für Normung e. V. in Berlin.

Mit dem Vertrag vom 5. Juni 1975 (und späteren Ergänzungen) zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Wirtschaftsminister und dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V. wird das DIN als "die zuständige Normenorganisation für das Bundesgebiet sowie als die Nationale Normenorganisation in nichtstaatlichen Internationalen Normenorganisationen" anerkannt. Durch diese – auch historisch gewachsene – Einbindung des DIN in den hoheitlichen Normungsprozess hat Deutschland auf eine eigene staatliche Normungsbehörde verzichtet.

Mit der DIN-Norm 820 sind die Grundsätze der Normungsarbeit definiert. Danach ist Normung " ... die planmäßige, durch die interessierten Kreise gemeinschaftlich durchgeführte Vereinheitlichung von materiellen und immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit." Allgemeines Ziel der Normung ist die Niederschrift des "Standes der Technik".

Normen sind freiwillig anwendbar, können aber de facto Rechtsverbindlichkeit im Rahmen der Rechtsetzung erlangen, da sie zunehmend in gesetzliche Regelwerke Eingang finden und somit verpflichtet anwendbar werden. Dabei handelt es sich unter anderem um allgemeine technische Normen wie Mess- und Analysevorschriften, Produktnormen, Normen mit Umweltbezug sowie des Verbraucherschutzes.

Normierung des europäischen Binnenmarktes

Die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes erfordert die Beseitigung der technischen Handelshemmnisse. Nach der sogenannten neuen Konzeption ("New Approach") der EU zum "Schutz des freien Warenverkehrs innerhalb des Binnenmarktes bei gleichzeitiger Sicherung des hohen Schutzniveaus" von 1985 werden, in den nach diesem Konzept erlassenen europäischen Rechtsvorschriften, lediglich die grundlegenden Anforderungen an ein Produkt festgelegt. Die konkrete Ausgestaltung der Anforderungen erfolgt über Normen oder normähnliche Dokumente, für die Mandate an die europäischen Normungsstellen (CEN/CENELEC/ETSI) vergeben werden. Die Mandate werden von den Kommissionsdienststellen in der Regel unter Beteiligung der Mitgliedstaaten und der interessierten Kreise (auf europäischer Ebene unter anderem European Environmental Citizens Organisation for Standardisation (ECOS) für den Bereich der Umweltaspekte) erstellt. Das Initiativrecht kann gegenüber den Kommissionsdienststellen grundsätzlich jeder wahrnehmen.

Die CE-Kennzeichnung erhalten Produkte, die die Anforderungen der entsprechenden Normen erfüllen. Das Inverkehrbringen von Produkten mit einer CE-Kennzeichnung darf grundsätzlich nicht behindert werden. Der "New Approach" wurde zwar 2008 durch das sogenannte "New Legislative Framework" abgelöst, das Grundprinzip ist aber weiterhin gültig. 

Gremien und Organisationen

Für die Verabschiedung harmonisierter Europäischer Normen sind nach der aktuellen Europäischen Normungsverordnung folgende Gremien zuständig:

  • das Europäische Komitee für Normung (CEN),
  • das Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC) und
  • das European Telecommunications Standards Institute (ETSI).

Mitglieder sind die nationalen Normungsorganisationen der EU-Mitgliedstaaten sowie die aller EFTA-Länder. Die Mitgliedstaaten sind nur über die nationalen Normungsgremien (DIN in D) beziehungsweise nationale Experten in den CEN-/CENELEC-Ausschüssen vertreten.

Die Verlagerung der Normungsarbeit auf die europäische Ebene hat in Deutschland dazu geführt, dass von den in den letzten Jahren herausgegebenen Normen nur noch rund zehn Prozent ausschließlich national erarbeitet wurden. Die übrigen 90 Prozent kommen aus europäischen beziehungsweise internationalen Normungsorganisationen.

Zur Stärkung des Einflusses der Umweltverbände in der Normung, wurde darüber hinaus 1996 mit finanzieller Unterstützung des BMUV das Koordinierungsbüro Normungsarbeit der Umweltverbände (KNU) gegründet. Seitdem setzt sich das Koordinierungsbüro aktiv für eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema ein und arbeitet an der besseren Berücksichtigung von Umweltaspekten in Normen. Durch die koordinierte Zusammenarbeit soll den Umweltschutzverbänden als interessierter Kreis eine politisch stärkere Einbeziehung in die Normung ermöglicht werden.  

Weltweit erfolgt die Normung durch die ISO, die "International Organization for Standardization". ISO ist eine weltweite Vereinigung der nationalen Standardisierungsorganisationen aus circa 130 Ländern. ISO ist eine nichtstaatliche Organisation, gegründet 1947. Ziel der Organisation ist die Förderung und Entwicklung von Normen und damit in Verbindung stehender weltweiter Aktivitäten zur Erleichterung des internationalen Austausches von Waren und Dienstleistungen, sowie der Zusammenarbeit im wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Bereich. Ergebnis der ISO-Arbeiten sind internationale Vereinbarungen, die als internationale Standards (DIN-ISO-Normen) veröffentlicht werden. 

Erfassung von Umweltaspekten in der Normung

Damit Umweltbelange in der Normung gestärkt werden, wurden im Oktober 1992 durch eine Vereinbarung, dem Töpfer-Vertrag, zwischen DIN und BMU die Koordinierungsstelle Umweltschutz (KU) und der Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS) ins Leben gerufen. Durch diese Vereinbarung wird unter anderem sichergestellt, dass auch Verbände/Institutionen, die nicht der Wirtschaft angehören, an der Normungsarbeit im Bereich des Umweltschutzes teilnehmen können, ohne an der ansonsten erforderlichen Eigenfinanzierung zu scheitern. 

Aufgabe des NAGUS ist es, "der wachsenden Bedeutung des Umweltschutzes in der nationalen, europäischen Normung..." Rechnung zu tragen. Er ist das zuständige Arbeitsgremium des DIN für die fachgebietsübergreifende Grundlagennormung im Bereich des Umweltschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Besondere Bedeutung haben dabei die umweltbezogenen DIN-ISO-Normen der 14.000er Reihe.

Zu den Aufgaben der KU gehört neben der Erfassung von Umweltaspekten in Normungsvorhaben, Normentwürfen oder Normen insbesondere die Beratung der Normenausschüsse des DIN in Fragen des Umweltschutzes. Die Aufgaben von NAGUS und KU sind im Wesentlichen in der oben angegebenen Vereinbarung zwischen dem BMU und dem DIN verbindlich festgelegt worden. Gremien von NAGUS und KU sind zwei Fachbeiräte, Geschäftsstelle und Fachausschüsse (beziehungsweise Arbeitskreise bei der KU). Der Fachbeirat 1, "Fachbeirat Umweltschutz in der KU", ist das Lenkungsgremium der Koordinierungsstelle Umweltschutz. Der Fachbeirat 2, "DIN/DKE-Fachbeirat Circular Economy in der KU", fungiert als zentrale Anlaufstelle für Aktivitäten mit Relevanz für CE.

In den Fachbeiräten sind alle an der Normung interessierten Kreise (Wirtschaft, Gewerkschaften, Umweltverbände und Verbraucherverbände, Wissenschaft, Umweltberatung) vertreten. Damit die Integration von Umweltanforderungen sichergestellt ist, wird die KU von Experteninnen und Experten aus den staatlichen Umweltbehörden (Umweltbundesamt, Länderministerien), von unabhängigen Sachverständigen, aber auch von Seiten der Umweltverbände und der Industrie unterstützt.

Neben NAGUS und KU findet in den "klassischen" Umweltbereichen Wasser, Boden und Luft Normungsarbeit in verschiedenen anderen Normenausschüssen statt.

Stand: 28.08.2024

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.