Energieeffizienzkennzeichnung

Das alte EU-Energielabel, links, und das neue Energielabel, rechts, mit einem QR-Code

Aktuelles

Seit dem 1. März 2021 gibt es ein neues EU-Energielabel, dass bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern für Transparenz und bessere Information sorgen soll. Seitdem sind für einige Produktgruppen die Zeiten von A+++, A++ und A+ auf dem bekannten Energielabel vorbei und es gilt eine neue Skala von A – G. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten auf dem neuen Label mit verständlichen Piktogrammen aussagekräftige Informationen über den Energieverbrauch und die Eigenschaften von neuen Geräten wie zum Beispiel Fassungsvolumen, Lautstärke oder Wasserverbrauch und können sich über einen QR-Code zusätzlich mit Hilfe der neuen EPREL-Produktdatenbank schlau machen. Dies gilt zunächst für Kühl- und Gefriergeräte inkl. Wein-lagerschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen inklusive Waschtrockner, Elektronische Displays inklusive Fernsehgeräte und ab September 2021 auch für Lichtquellen. Bis zum Jahr 2030 werden sukzessive die Energielabel für die übrigen Produktgruppen angepasst.

Eine Neugestaltung des Energielabels war erforderlich, da es aufgrund von Effizienzverbesserungen immer mehr Geräte gab, die in den oberen Effizienzklassen A+++ bis A angesiedelt waren. Dadurch wurde die Vergleichbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Auswahl eines Produktes zunehmend schwieriger. Mit der Überarbeitung des Labels werden die Produkte zukünftig wieder gleichmäßig über die gesamte Skala verteilt. Die oberste Gruppe wird zunächst wie möglich freigehalten, um Effizienzverbesserungen anzureizen.

Auf dem Label für Smartphones und Tablets wird ab 20. Juni 2025 auch ein Reparierbarkeits-Indexes gezeigt. Hersteller von auf einer Skala von A-E angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind. Im Rahmen der Ökodesign Verordnung wird es auch möglich sein, Reparierbarkeits-Indizes für weitere Produktgruppen sowie ein Ökodesign-Label einzuführen.

Die Entwicklung des Energielabels von 1979 bis heute

Ein wesentliches Instrument des Klimaschutzes ist die EU-weit verpflichtende Kennzeichnung von Produkten hinsichtlich des Energieverbrauchs und Ressourcenverbrauchs in der Nutzungsphase. Eine solche Kennzeichnung ermöglicht es Verbrauchern, sich beim Einkauf über die Energieeffizienz von Produkten zu informieren, Produkte zu vergleichen und die Kaufentscheidung danach auszurichten. Hersteller erhalten ebenfalls einen Anreiz, ihre Produkte ständig zu verbessern. Dadurch wird insgesamt die Marktdurchdringung mit besonders effizienten Produkten gesteigert. 

Der Ausgangspunkt für die Kennzeichnungspflicht in Europa war die Richtlinie 79/530/EWG, welche Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von Backöfen stellte. Die Richtlinie 92/75/EWG führte dann die heute bekannte "A-G Kennzeichnung" ein, insbesondere für Produkte der weißen Ware und für Raumklimageräte. Aufgrund der immer effizienter werdenden Geräte wurde eine Novellierung der Richtlinie notwendig. Im Jahr 2010 trat die Neufassung der "Richtlinie über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen" in Kraft (2010/30/EU). 

Der Anwendungsbereich des Labels ist seitdem nicht mehr auf Haushaltsgeräte, wie zum Beispiel Kühlschränke und Waschmaschinen beschränkt, sondern für alle energieverbrauchsrelevanten Produkte offen. Eine wesentliche Neuerung war unter anderem die Einführung der Effizienzklassen A+ bis A+++. Die Kennzeichnung wird produktgruppenspezifisch durch delegierte Rechtsakte der Kommission umgesetzt. Am 28. September 2010 legte die europäische Kommission für die ersten vier Produktgruppen Vorschläge vor. Damit wurde erstmals ein Energielabel für Fernsehgeräte eingeführt. Für Kühlgeräte, Geschirrspüler und Waschmaschinen wurde die bestehende Kennzeichnungsregelung modernisiert. In den Folgejahren wurden weitere Kennzeichnungen eingeführt beziehungsweise an die technische Entwicklung angepasst, wie zum Beispiel für Zentralheizungen und Warmwasserbereiter, Wäschetrockner, Staubsauger, Klimageräte, Lampen und Backöfen. 

Der technische Fortschritt bei der Energieeffizienz führte dazu, dass viele Produktgruppen die höchste Effizienzklasse von "A+++" erreicht hatten. Seit der Überarbeitung der Richtlinie im Jahr 2010 hat sich unter anderem gezeigt, dass die Einführung der Energieeffizienzklasse A+ und höherer Klassen die Wirksamkeit des Labels hinsichtlich der Motivation der Verbraucherinnen und Verbraucher, effizientere Produkte zu kaufen, verringert hat.

Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission im Jahr 2015 vorgeschlagen, die Richtlinie aufzuheben und als Verordnung neu zu fassen. Am 1. August 2017 ist die neue EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung in Kraft getreten. Die "Plusklassen" wurden abgeschafft und die Buchstaben A bis G decken nun wieder alle zulässigen Energieeffizienzklassen ab, wobei die erste Effizienzklasse A zunächst freigelassen wird, um technische Innovationen zu ermöglichen. Delegierte Rechtsakte, die für jede einzelne Produktgruppe die Details zur Anforderung an das Energielabel regeln, bleiben solange weiter in Kraft, bis sie durch einen neuen delegierten Rechtsakt für die betreffende Produktgruppe aufgehoben werden.

Stand: 29.08.2024

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.