Die 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung
Die 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung, die am 25. September 2015 beim UNO Nachhaltigkeitsgipfel der Staats- und Regierungschefs verabschiedet worden ist, stellt einen Meilenstein der internationalen Zusammenarbeit dar. Mit den 17 Nachhaltigkeitszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), hat sich die Weltgemeinschaft erstmals auf einen universalen und alle drei Nachhaltigkeitsdimensionen einschließenden Katalog von festen Zeitzielen geeinigt, der die internationale Zusammenarbeit in zentralen Politikbereichen in den nächsten Jahrzehnten maßgeblich prägen wird.
Zielsetzung der 2030-Agenda ist es, die globale Entwicklung sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig zu gestalten und somit die längst überfällige Transformation der Volkswirtschaften hin zu einer deutlich nachhaltigeren und inklusiveren Entwicklung kräftig voranzutreiben. Klimawandel, Verlust von Biodiversität, Armut, Hunger und häufig mit hohem Ressourcenverbrauch verbundenes Wirtschaften zeigen, dass weltweit umgesteuert werden muss. Die 2030-Agenda folgt hierbei dem Grundsatz, auch die Schwächsten und Verwundbarsten der Welt mitzunehmen ("leave no one behind"), und hat den Anspruch, auch kommenden Generationen die Chance auf ein erfülltes Leben zu sichern.
In einem mehr als dreijährigen internationalen Vorbereitungsprozess wurde eine global ausgerichtete und auf alle Länder universell anwendbare Agenda mit anspruchsvollen Nachhaltigkeitszielen erarbeitet. Das Bundesumweltministerium und das Bundesentwicklungsministerium haben sich gemeinsam mit der gesamten Bundesregierung erfolgreich für eine ambitionierte Agenda eingesetzt, die den staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel in Richtung Nachhaltigkeit global und national vorantreibt.
Mit der 2030-Agenda werden zwei zuvor getrennte UN-Verhandlungsprozesse, der 1992 mit dem Erdgipfel begründete Rio-Prozess und der Prozess der Millenniumentwicklungsziele, unter dem Begriff "Transformation zu nachhaltiger Entwicklung" zusammengeführt.
Die 2030-Agenda besteht aus folgenden Elementen: Einer Präambel, einer politischen Deklaration, den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung, einem Abschnitt zu Umsetzungsmitteln und zur globalen Partnerschaft sowie einem Abschnitt zu Follow-up und Überprüfung
Basierend auf einem Vorschlag der Bundesregierung, der in leicht veränderter Form gemeinsam mit der EU in die Verhandlungen eingespeist wurde, werden in der Präambel der 2030-Agenda folgende fünf Kernbotschaften benannt (sogenannte 5 Ps), welche die Ziele der 2030-Agenda in prägnanter und handlungsorientierter Weise zusammenfassen:
Menschen (People) – Wir sind entschlossen, Armut und Hunger in allen ihren Formen und Dimensionen ein Ende zu setzen und sicherzustellen, dass alle Menschen ihr Potential in Würde und Gleichheit und in einer gesunden Umwelt voll entfalten können.
Planet – Wir sind entschlossen, den Planeten vor Schädigung zu schützen, unter anderem durch nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion, die nachhaltige Bewirtschaftung seiner natürlichen Ressourcen und umgehende Maßnahmen gegen den Klimawandel, damit die Erde die Bedürfnisse der heutigen und der kommenden Generationen decken kann.
Wohlstand (Prosperity) – Wir sind entschlossen, dafür zu sorgen, dass alle Menschen ein von Wohlstand geprägtes und erfülltes Leben genießen können und dass sich der wirtschaftliche, soziale und technische Fortschritt in Harmonie mit der Natur vollzieht.
Frieden (Peace) – Wir sind entschlossen, friedliche, gerechte und inklusive Gesellschaften zu fördern, die frei von Furcht und Gewalt sind. Ohne Frieden kann es keine nachhaltige Entwicklung geben und ohne nachhaltige Entwicklung keinen Frieden.
Partnerschaft (Partnership) – Wir sind entschlossen, die für die Umsetzung dieser Agenda benötigten Mittel durch eine mit neuem Leben erfüllte Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung zu mobilisieren, die auf einem Geist verstärkter globaler Solidarität gründet, insbesondere auf die Bedürfnisse der Ärmsten und Schwächsten ausgerichtet ist und an der sich alle Länder, alle Interessenträger und alle Menschen beteiligen.