Klärschlamm
Klärschlämme (aus Abwasser durch Sedimentation abtrennbare wasserhaltige Stoffe) stammen aus kommunalen Kläranlagen, in denen Abwässer insbesondere aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen gereinigt werden. Sie können insbesondere wegen ihres relativ hohen Stickstoff- und Phosphorgehalts auf landwirtschaftlich genutzten Böden oder bei Maßnahmen des Landschaftsbaus als Dünger eingesetzt werden, sofern sie nur geringe Schadstoffbelastungen aufweisen.
Phosphor und Phosphorverbindungen sind für alle Lebewesen essenziell. Ohne Phosphor können Organismen nicht aufgebaut werden und funktionieren. Bei Menschen und Tieren gilt dies beispielsweise für die DNA – die Trägersubstanz der Erbinformationen –, aber auch für Knochen und Zähne. Pflanzen verkümmern, wenn sie nicht genügend Phosphate aufnehmen können. Phosphor ist für die Herstellung von Düngemitteln unersetzlich und trägt weltweit dazu bei, die Ernährung zu sichern.
Mit Blick auf die Bedeutung des Rohstoffs Phosphor hebt auch das von der Bundesregierung 2012 beschlossene Deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) die Erfordernis einer nachhaltigen Bewirtschaftung dieses ressourcenschutzrelevanten Stoffstroms hervor. Ebenso wird Phosphor seitens der Europäischen Kommission mit der Mitteilung über die Überprüfung der Liste der kritischen Rohstoffe für die EU und die Umsetzung der Rohstoffinitiative vom 26. Mai 2014 als "kritischer Rohstoff" eingestuft. Diese Liste ersetzt die erstmals 2011 erstellte Liste mit seinerzeit noch 14 kritischen Rohstoffen, in der Phosphor (Phosphatgestein) noch nicht enthalten war.
Im Jahr 2019 wurde nur noch knapp ein Fünftel der circa 1,7 Millionen Tonnen kommunalen Klärschlämme (Trockenmasse) in der Landwirtschaft und bei Maßnahmen des Landschafts-baus zu Düngezwecken eingesetzt. Die verbleibende Restmenge wird unter anderem als Sekundärbrennstoff in Kraftwerken und Zementwerken eingesetzt oder auf Deponien gelagert, wobei die wertgebenden Inhaltsstoffe des Klärschlamms, insbesondere Phosphor, in der Regel verloren gehen. Die Deponierung von Klärschlämmen ist seit dem 1. Juni 2005 nur nach der Vorbehandlung in einer Verbrennungsanlage oder nach einer mechanisch-biologischen Behandlung zulässig. Die bodenbezogene Verwertung der Klärschlämme in der Landwirtschaft und bei Maßnahmen des Landschaftsbaus erfolgt auf der Grundlage der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), die ergänzend zu den Vorgaben des Düngerechts insbesondere Grenzwerte für die Belastung des Klärschlamms und des für eine Klärschlammaufbringung vorgesehenen Bodens mit Schwermetallen und anderen Schadstoffen enthält.
Diese Regelungen sowie strenge Vorgaben auf der Grundlage des Wasserrechts und des Chemikalienrechts haben dazu geführt, dass der Schadstoffgehalt in kommunalen Klär-schlämmen in den letzten rund 40 Jahren bei einzelnen Schwermetallen um über 90 Prozent zurückgegangen ist. Neueste Zahlen aus dem Jahr 2018 belegen die Fortsetzung dieses Trends für die Mehrzahl der untersuchten Schwermetalle. Dies gilt auch für eine Reihe von organischen Schadstoffen. Bei einzelnen organischen Schadstoffen dagegen ist zwischen-zeitlich eine Belastungsstagnation eingetreten.
Um die wertgebenden Bestandteile des Klärschlamms (Phosphor) umfassender als bisher mit der bodenbezogenen Klärschlammverwertung praktiziert wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen und gleichzeitig die herkömmliche bodenbezogene Klärschlammverwertung zum Zweck einer weiteren Verringerung des Schadstoffeintrags in den Boden deutlich einzuschränken, wurde die AbfKlärV von 1992 novelliert. Die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 ist am 3. Oktober 2017 in Kraft getreten.
Die EU-weite bodenbezogene Klärschlammverwertung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (86/278/EWG). Derweil wird die europäische Klärschlammrichtlinie evaluiert und eine Novellierung soll in den kommenden Jahren folgen.