Biodiversität

Biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen bilden die Grundlagen für eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung. Intakte und widerstandsfähige Ökosysteme tragen wesentlich zu Bekämpfung des Klimawandels, Klimaanpassung sowie der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bei.

Seit vielen Jahren nimmt die biologische Vielfalt weltweit ab. Bereits 2010 verabschiedeten Länder im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt die 20 Aichi-Biodiversitätsziele, um den Biodiversitätsverlust zu beenden. Keines der Aichi-Ziele wurde jedoch vollständig erreicht.

Bei der 15. Vertragsstaatenkonferenz der CBD soll dieses Jahr ein neuer globaler Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 verabschiedet werden. Die Bundesregierung setzt sich für einen ambitionierten globalen Biodiversitätsrahmen ein, der neben der Formulierung von starken Zielen insbesondere deren Umsetzung vorantreibt.

Unter der Präsidentschaft Großbritanniens verabschiedeten die G7-Staats- und Regierungschefinnen/Staats- und Regierungschefs 2021 den 2030 Nature Compact, in dem sie sich zum Ziel setzen, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2030 zu stoppen und umzukehren. Im Nature Compact verschreiben sich die G7 unter anderem einem ambitionierten Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 sowie der Umsetzung ambitionierter globaler Ziele. Dazu zählt insbesondere das globale Ziel, 30 Prozent von Land und Meer weltweit unter Schutz zu stellen. Die G7 haben zudem zugesagt, das 30 Prozent-Ziel national umzusetzen. Darauf aufbauend wollen die G7 dieses Jahr erneut einen starken Impuls für einen ambitionierten globalen Biodiversitätsrahmen geben und sich auf Ziele und Maßnahmen für die Umsetzung verpflichten, etwa bei Schutzgebieten, Wiederherstellung von Ökosystemen, Finanzierung, Abbau von umweltschädlichen Subventionen sowie Mainstreaming.

Informationen

Deutsche G7-Präsidentschaft 2022

"Fortschritt für eine gerechte Welt"

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