Kurzinfo Luftreinhaltung
Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten viel auf dem Gebiet der Luftreinhaltung erreicht. Das belegen beispielsweise die langjährigen Messungen von Staub, Schwefeldioxid und Blei, die bundesweit an rund 400 Messstellen des Bundes und der Länder durchgeführt werden. Zahlreiche emissionsmindernde Maßnahmen, die auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie von Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union durchgesetzt wurden, haben zu diesem Erfolg beigetragen. Keine Entwarnung gibt es für Feinstaub, Stickstoffoxide und Ozon. Diese Schadstoffe überschreiten häufig geltende Grenzwerte und Zielwerte.
Das Umweltbundesamt informiert in Zusammenarbeit mit den Ländern tagesaktuell und deutschlandweit im Internet über die Belastung der Luft mit Schadstoffen.
Um die EU-weit geltenden Grenzwerte und Zielwerte einzuhalten, sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, regionale Luftreinhaltepläne zu erstellen, wenn absehbar ist, dass Grenzwerte überschritten werden. Ist zu befürchten, dass ein bestimmter Schadstoff in einem Gebiet einen bereits in Kraft getretenen Grenzwert überschreitet, muss die zuständige Behörde zusätzlich einen Aktionsplan mit geeigneten Maßnahmen erstellen. Teil dieser Aktionspläne sind beispielsweise innerstädtische Umweltzonen, in die nur emissionsarme Fahrzeuge mit Plakette fahren dürfen. Eine Liste der Luftreinhaltepläne und Aktionspläne hat das Umweltbundesamt ebenso veröffentlicht wie die Strategien der Luftreinhaltepolitik bis 2030.