Kontaminanten-Verordnung

Nationaler Verbraucherschutz vor Umweltkontaminanten in Lebensmitteln

Im März 2010 ist die Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln, zuletzt geändert im Juli 2020, in Kraft getreten. Die sogenannte Kontaminanten-Verordnung ist eine gemeinsame Ministerverordnung des Bundesernährungsministeriums und des Bundesumweltministeriums. Die Kontaminanten-Verordnung bündelt über das EU-Recht hinausgehende, nationale Regelungen zur Begrenzung von Verunreinigungen in Lebensmitteln. Dazu gehören die über das EU-Recht hinausgehenden, nur in Deutschland bereits seit 1988 geltenden Höchstmengen für sechs nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (den sogenannten Indikator-PCB) in Lebensmitteln wie Fleisch und Fleischerzeugnisse von Pferden, Ziegen und Kaninchen, Federwild und Haarwild sowie Wildschweinen. Darüber hinaus beinhaltet diese Verordnung die seit dem Jahr 1989 in Deutschland geltenden Höchstmengen für die Lösungsmittel Tetrachlorethen (Perchlorethylen), Trichlorethen (Trichlorethylen) und Trichlormethan (Chloroform) in allen Lebensmitteln.

Mit der Kontaminanten-Verordnung werden zudem Verstöße gegen die in Deutschland unmittelbar geltenden Regelungen der EU-Verordnung (EG) Nummer 1881/2006 (abgelöst durch die Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006) zur Begrenzung des Gehalts von Blei, Cadmium und Quecksilber sowie Dioxine, PCB, Perfluoralkylsubstanzen und Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Lebensmitteln strafbewehrt.

Stand: 15.07.2024

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