Nationales Recht zu Umweltkontaminanten in Lebensmitteln

Zentrales Dachgesetz und Rahmengesetz im Bereich der nationalen Lebensmittelsicherheit ist das am 7. September 2005 in Kraft getretene Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), in welches weite Teile des ehemaligen Lebensmittelgesetzes und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) eingeflossen sind. Die Federführung für dieses Gesetz obliegt dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gemäß Paragraf 13 Absatz 5 LFGB ist das Bundesumweltministerium innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig für die Verhütung von Gefährdungen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die von Lebensmitteln ausgehen, die einer Einwirkung durch Verunreinigungen der Luft, des Wassers oder des Bodens (sogenannte Umweltkontaminanten) ausgesetzt waren. Alle übrigen Angelegenheiten der Lebensmittelsicherheit werden federführend vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bearbeitet. Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer.

Stand: 15.07.2024

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