Beratungshilfeprogramm
Im Jahr 2000 startete das Bundesumweltministerium das Beratungshilfeprogramm für den Umweltschutz in Mitteleuropa und Osteuropa. Es soll den EU-Beitrittsstaaten helfen, das europäische Umweltrecht zu übernehmen und umzusetzen. Zudem dient es dazu, in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion Projekte zu ermöglichen, die dort beispielhaft die Kapazitäten für den Umweltschutz verbessern. Weiterhin unterstützt es Kooperationsprojekte im Westbalkan. Seit Januar 2015 schließt der Programmraum auch die Mongolei und die Anrainerstaaten des Mittelmeers ein, seit 2017 Jordanien und den Iran. Damit umfasst die Gebietskulisse mittlerweile über 40 Länder. Das Beratungshilfeprogramm trägt in diesen Regionen dazu bei, personelle und institutionelle Voraussetzungen für ihre nachhaltige Entwicklung zu schaffen. Zugleich unterstützt er damit Maßnahmen, die im Rahmen des GREEN Action Programme für Mitteleuropa und Osteuropa vereinbart sind.
Für die fachliche Begleitung der Projekte sowie das administrative und verwaltungstechnische Programm-Management ist das Umweltbundesamt zuständig. Es handelt dabei im Auftrag des Bundesumweltministeriums.
Zweck des Beratungshilfeprogramms ist es, den Prozess der Übertragung anspruchsvoller Umweltstandards in die Zielländer aktiv mitzugestalten und dazu Wissen und Erfahrung auszutauschen. Er dient dazu, vor Ort die Umweltverwaltungen zu stärken, Umweltstandards zu heben und Umweltinvestitionen zu optimieren sowie die regionale Umweltzusammenarbeit zu fördern.
Weiterhin erfolgte die Flankierung von Twinning-Projekten, an denen Deutschland beteiligt ist. Ein Beispiel hierfür ist die Unterstützung der slowenischen und rumänischen Umweltverwaltungen, als es darum ging, die EG-Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) in nationales Recht umzusetzen und zu verwirklichen. Ein weiteres Beispiel: Als die Europäische Union das EU-Twinning-Instrument ausweitete, fanden in Armenien und Kroatien Vorbereitungsseminare statt. Diese Veranstaltungen informierten über die Grundlagen des Twinning-Instrumentes und trugen dazu bei, anpassungsbedürftige Gesetzesbereiche zu identifizieren. Zudem entwickelten sie Projektbeispiele zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (IVU) sowie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Programmschwerpunkte
Das Bundesumweltministerium konnte seit dem Start des BHP mit einem jährlichen Gesamtvolumen von jetzt 2,74 Millionen Euro bereits über 450 Projekte erfolgreich realisieren. Thematische Schwerpunkte sind vor allem Wasserwirtschaft und Gewässerschutz, industrieller Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft, Naturschutz und Biodiversität.
Inhaltliche Schwerpunkte der Beratungshilfe
- Fachliche Beratung und Unterstützung bei der Übertragung, Umsetzung und dem Vollzug des Europäischen Umweltrechts in den Beitrittsstaaten;
- Unterstützung beim weiterhin dringend erforderlichen Institutionenaufbau sowie der Angleichung der Umweltstandards in den EECCA- und Westbalkanstaaten, den Ländern der südlichen un der östlichen Partnerschaft an die der EU;
- Unterstützung bei der Erarbeitung von umweltpolitischen Programmen und Strategien;
- Entwicklung von Modellprojekten und Best-Practice-Beispielen, die dazu dienen, ressourcen- und umweltschonende Techniken in der Produktion einzuführen;
- Vorbereitung von Investitionsvorhaben, vorrangig in den Gebieten Wasser- und Abfallwirtschaft;
- Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltbewusstseins, vor allem durch die Förderung von Projekten von Nichtregierungsorganisationen (NRO);
- Unterstützung der länderübergreifenden Umweltzusammenarbeit.
- Einbeziehung von Umweltgesichtspunkten in den gesellschaftlichen Umstruktuierungsprozess;
- Begleitende Beratung zur fachlichen Vorbereitung und Vertiefung von Twinning-Projekten der EU-Instrument IPA (Instrument for Pres-Accession Assiatance), ENP (European Neighbourhood Policy - ENI South und ENI East).
Kriterien für die Projektentwicklung
Die Festlegung der Themenschwerpunkte erfolgt
- in gemeinsamen Leitgruppensitzungen mit den Partnerländern zu den bilateralen Umweltabkommen;
- bedarfsorientiert im Dialog mit dem jeweiligen Land;
- im Einklang mit internationalen Strategien und Programmen, wie zum Beispiel den Fortschrittsberichten der EU-Kommission für die Beitrittsländer, dem GREEN Action Programme für die EECCA-Staaten sowie UNECE-Konventionen und weiteren internationalen Umweltübereinkommen;
- in Übereinstimmung mit dem Umweltprogramm für die westlichen Balkanstaaten "RENA" (Regional Environmental Network for Accession).
Projektmerkmale sind
- Modellcharakter,
- nachhaltige Ausrichtung der Projekte,
- möglichst große Entlastung für die Umwelt,
- Hebelwirkung und Multiplikatoreffekt,
- Nutzung vorhandener Kooperationsstrukturen,
- politische Wirksamkeit der Maßnahme.
Regionale Schwerpunkte
Einen Schwerpunkt der Beratungshilfe bilden die Staaten, die 2004 und 2007 der Europäischen Union beitraten, die EU-Beitrittskandidaten sowie die Staaten des Westbalkans. Die Mittel, die in diese Regionen fließen, tragen dazu bei, das Umweltschutzniveau in diesen Ländern an die Standards der Europäischen Union heranzuführen. Die Beratung in diesen Ländern richtet sich unter anderem auf die Übertragung, Umsetzung und den Vollzug von EG-Umweltrichtlinien. Außerdem fördert das Programm eine stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung, wie dies die EG-Wasserrahmenrichtlinie, die IVU-Richtlinie und die Aarhus-Konvention vorsehen. Ein weiteres Ziel ist es, die regionalen und kommunalen Umweltverwaltungen zu stärken.
Auch die Staaten Zentralasiens haben als Zielregion für den Beratungshilfeprogramm an Bedeutung gewonnen. Bei den Projekten geht es sehr häufig um grundlegende Maßnahmen im Wasser- und Abfallbereich; hinzukommt die Verbesserung des Umweltbewusstseins sowie die Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen. Ein weiteres wichtiges Thema sind auch in dieser Region länderübergreifende Kooperationen, etwa beim Gewässerschutz. Insgesamt leistet die Beratungshilfe deshalb auch einen Beitrag, um die Zentralasienstrategie der Bundesregierung zu verwirklichen.
Die Russische Föderation sowie die weiteren ECCAA-Staaten sind ebenfalls wichtige Zielländer. Im Vordergrund stehen hier der Austausch über Umwelttechnologien und die Annäherung nationaler Vorschriften an EU-Standards.
Die Zusammenarbeit der Staaten Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens soll sich verbessern. Projekte mit den neuen Nachbarn der erweiterten Europäischen Union, schließen daher häufig mehrere Partner ein. Beispiele dafür sind die grenzüberschreitenden Projekte zum Gewässerschutz in den Flusseinzugsgebieten des Dnister (Ukraine und Republik Moldau) sowie zum Risikomanagement im Donaudelta (Rumänien, Ukraine, Republik Moldau), ebenso die Projekte zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Litauen und der Region Kaliningrad/Russland sowie zum grenzübergreifenden Wassermanagement im polnisch-ukrainischen Einzugsgebiet von Bug und San. Auch die Unterstützung der Konferenz der Anrainerstaaten des Kaspischen Meeres zum Thema "Nachhaltige Entwicklung des Kaspischen Meeres", die im Oktober 2007 in Baku stattfand, diente dazu, die Zusammenarbeit der Staaten untereinander zu verbessern.
Auf Grund der Teilnahme der MENA-Staaten an der Südlichen Partnerschaft (politische Nähe zu Europa) ist auch eine Einbeziehung der Mittelmeer-Anrainerstaaten in die Umweltzusammenarbeit über das Beratungshilfeprogramm möglich.
Im Rahmen der länderübergreifenden Kooperation fördert das Bundesumweltministerium auch Projekte von Einrichtungen, die die überregionale Zusammenarbeit voranbringen. Hierzu gehören die Regionalen Umweltzentren (RECs) in den Staaten des Kaukasus und Zentralasiens.