Einigung im Trilog zur EU-Landnutzungsverordnung im Rahmen des "Fit for 55"-Pakets führt zu stärkerer Treibhausgasminderung
Während der COP 27 hat sich die EU auf neue Klimaschutzziele für Wälder und Böden bis 2030 geeinigt. Dazu wurde die EU-Landnutzungsverordnung im Trilogverfahren zwischen dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament überarbeitet und an das ambitioniertere EU-Klimaziel (mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990) angepasst.
Das neue Klimaziel der EU für Wälder und Böden führt im Zusammenspiel mit den anderen Bausteinen des "Fit for 55"-Pakets nun dazu, dass die EU ihr bisheriges Klimaziel übertreffen kann. Statt der bisher angekündigten und bei den Vereinten Nationen hinterlegten Treibhausgasminderung von 55 Prozent (gegenüber 1990) sind nun 57 Prozent möglich. Damit sichert die EU ihre Klimaziele robust ab und wird ihrer Rolle als Vorreiter gerecht. Bis die EU ein höheres Ziel formell mitteilen kann, müssen die derzeit noch laufenden Legislativverfahren zum "Fit for 55"-Paket abgeschlossen werden.