Tipp des Monats: Emissionsarme Putze für den Innenraum

01.03.2017
Mit der Kennzeichnung von emissionsarmen Innenputzen macht der Blaue Engel eine gesundheitlich verträgliche Alternative für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar.

Innenputze bieten vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Wandgestaltung und können eine Alternative zur Tapete darstellen. Wegen ihrer großflächigen Anwendung sollten die Emissionen der Innenputze in die Innenraumluft aus Umwelt- und Gesundheitssicht möglichst gering sein.

Mit der Kennzeichnung von emissionsarmen Innenputzen macht der Blaue Engel eine gesundheitlich verträgliche Alternative für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar und wird den wachsenden Ansprüchen an ein gesundes Wohnumfeld gerecht. Ausgezeichnet werden nur mineralische oder kunstharzgebundene Innenputze, die den strengen Emissionsvorgaben an flüchtige organische Verbindungen (VOC) gerecht werden. Zur Bewertung der Emissionen aus Innenputzen wurden die Vergabekriterien des Blauen Engel an das AgBB-Schema angelehnt (AgBB – Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten). Da Emissionen auch häufig mit Gerüchen einhergehen, die auch zu gesundheitlichen Belastungen führen können, besteht die optionale Möglichkeit einer Bestimmung der Geruchsemissionen mit der Emissionskammerprüfung, um das Produkt zusätzlich als geruchsarm deklarieren zu können. Die Anforderungen des Umweltzeichens beziehen sich zudem auf die Herstellung, die sachgerechte Ausführung, die Nutzungsphase sowie die Entsorgung der Gebinde beziehungsweise Putzreste.

Durch die Verwendung emissionsarmer Produkte mit dem Blauen Engel lassen sich mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefahren auf ein Minimum reduzieren. 

Vorteile für Umwelt und Gesundheit von emissionsarmen Putzen für den Innenraum (RAL-UZ 198):

  • in der Wohnumwelt aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich, da emissionsarm
  • Anteil an Weichmachern unter 0,1 Prozent
  • Konservierungsstoffe auf ein Minimum begrenzt
  • individuelle Beratung für Allergiker wird angeboten
  • zusätzliche Schutzhinweise für die Verarbeitung mineralischer Innenputze.
01.03.2017 | Meldung Schon gewusst...?
https://www.bmuv.de/ME7722

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