Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung der Anforderungen an die fachgerechte Durchführung einer Habitatpotentialanalyse im Anwendungsbereich des § 45b des Bundesnaturschutzgesetzes

Habitatpotentialanalyse-Verordnung

Entwürfe laufende Vorhaben | HPAV

Downloads / Links

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wurde die Habitatpotentialanalyse (HPA) in § 45b Absatz 2 Nummer 1 BNatSchG als Standardmethode zur Bewertung des Tötungsrisikos kollisionsgefährdeter Brutvogelarten bei der Genehmigung von Windenergieanlagen an Land eingeführt. Der Auftrag zur Konkretisierung der Anforderungen an die HPA wurde in § 54 Absatz 10c Satz 1 Nummer 1 BNatSchG an die Bundesregierung gestellt. Mit der HPA können die in § 45b BNatSchG angelegten Regelvermutung zum Tötungsrisiko kollisionsgefährdeter Brutvögel anhand der Habitatausstattung am und um den Standort der Windenergieanlage überprüft und gegebenenfalls widerlegt werden. Bisher gab es auf Landesebene unterschiedliche Anforderungen an die Durchführung einer HPA. Mit der durch diese Verordnung vorgesehenen bundesweiten Standardisierung soll der in 2022 neu geschaffenen Rechtsrahmen ergänzend ausgefüllt werden.

Aktualisierungsdatum: 31.08.2024

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE1050

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.