Potentiale und Maßnahmen zur Vermeidung und insbesondere zur hochwertigen Verwertung gefährlicher Abfälle

Ressourceneffizienz, Ressourcenschonung, Abfallwirtschaft

Projektlaufzeit
11.2014 - 04.2017

Forschungskennzahl
3714 31 325

Im Jahr 2014 sind in der Bundesrepublik Deutschland rund 22,3 Millionen Mg als gefährlich eingestufte Abfälle angefallen. Welche Abfälle als gefährlich einzustufen sind, regelt die Abfallverzeichnisverordnung (AVV), die auf entsprechende Gefährlichkeitskriterien des Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) verweist. Insgesamt sind 405 Abfallarten als gefährlich eingestuft, für die das Gebot zum Recycling gemäß der Abfallhierarchie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ebenso gilt, wie für die ungefährlichen Abfälle. Ziel des Projektes war die Identifizierung von Recyclingpotenzialen für ausgewählte Abfallarten.

Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens wurden dazu aus den produktionsspezifischen gefährlichen Abfällen, der AVV-Kapitel eins bis neun und elf bis 16, dann 27 Abfallschlüssel für eine vertiefende Untersuchung der Recyclingpotenziale ausgewählt. Für die Beschreibung zu deren Entstehung, deren Entsorgungswegen und der für die gefährlichen Eigenschaften verantwortlichen Inhaltsstoffe wurden Datenbank und Literaturrecherchen sowie Befragungen von Abfallerzeugern und Betreibern von Abfallbehandlungs- und Entsorgungsanlagen durchgeführt und analysiert. Es schließt sich eine Darstellung von Verfahren zur Zerstörung, Umwandlung oder Separation der gefährlichen Stoffe sowie von geeigneten Verwertungsverfahren an. Die vergleichende Bewertung dieser Verfahren untereinander erfolgte dann mit der zuvor erarbeiteten Bewertungsmethode. Aus den Ergebnissen wurden Handlungsempfehlungen abgeleitet, die dabei helfen sollen, bestehende Hemmnisse zur Ausschöpfung der Recyclingpotenziale zu überwinden.

https://www.bmuv.de/FB425

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