Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms "Wertschätzen statt Wegwerfen"

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Die noch nicht in der Bundesregierung abgestimmte Entwurfsfassung der Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms "Wertschätzen statt Wegwerfen" des Bundes unter Beteiligung der Länder wird hier öffentlich zugänglich gemacht und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Paragraph 33 Absatz 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) eingeleitet.

Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms "Wertschätzen statt Wegwerfen"

Gemäß Paragraph 33 Absatz 5 KrWG ist das Abfallvermeidungsprogramm (AVP) alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Ein entsprechendes Forschungsvorhaben hat einen Fortschreibungsbedarf festgestellt. Den Ergebnissen des Vorhabens folgend wird unter anderem auf eine stärkere Priorisierung von Abfallströmen und eine Konkretisierung von Vermeidungskonzepten hingewirkt. Die Fortschreibung des AVP enthält nicht nur Empfehlungen für Vermeidungsmaßnahmen für die öffentliche Hand, sondern auch für weitere relevante Akteurinnen/Akteure. Die im bestehenden AVP von 2013 genannte Vielzahl von Ansatzpunkten, Maßnahmen und Zielen hat aber insgesamt keinesfalls an Relevanz verloren. Die vorliegende noch nicht in der Bundesregierung abgestimmte Entwurfsfassung für die Fortschreibung löst daher das Abfallvermeidungsprogramm aus 2013 nicht ab, sondern ergänzt es. Die Länder werden an der Erstellung des Entwurfs beteiligt.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf der Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms wurde ab dem 15. Juni 2020 hier bereitgestellt .

Darüber hinaus lag je ein Exemplar des Entwurfs für die Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms in der Bibliothek des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz nukleare Sicherheit (BMU), Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, und in der Stresemannstraße 128 – 130, 10117 Berlin, zur Einsichtnahme aus. 

Die Auslegung endete mit Ablauf des 13. Juli 2020. Die Öffentlichkeit konnte bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist zum Entwurf der Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms schriftlich oder per Email Stellung nehmen.

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme endete am 27. Juli 2020 um 24:00 Uhr.

Nach Fristende eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

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