Übersicht Kreislaufwirtschaftsgesetz
Eckpunkte der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
Die Novellierung des KrWG ist durch Artikel 1 des "Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union" erfolgt. Die Novelle KrWG ist damit Kern des oben genannten Artikelgesetzes, das in den nachfolgenden Artikeln auch Änderungen anderer umsetzungsrelevanter Gesetze und Verordnungen enthält (unter anderem ElektroG, VerpackG, ChemG).
Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG
Das Kreislaufwirtschaftgesetz trat am 1. Juni 2012 in Kraft und ist ein Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen.
Die Obhutspflicht im Kreislaufwirtschaftsgesetz
Paragraph (§) 23 Absatz 1 Satz 3 KrWG bestimmt, dass bei einem Vertrieb der Erzeugnisse dafür zu sorgen ist, dass deren Gebrauchstauglichkeit erhalten bleibt und diese nicht zu Abfall werden ("Obhutspflicht" für vertriebene Erzeugnisse – § 23 Absatz 2 Nummer 11). Die Obhutspflicht ist eine neue Ausprägung der Produktverantwortung. Sie bezieht sich auf alle Erzeugnisse, erfasst deren Vertrieb – inklusive ihres Transports und der Lagerhaltung – und verlangt die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit des Erzeugnisses. Damit schiebt sie sich als vorgelagerte Grundpflicht der Abfallvermeidung vor die Entledigung als Abfall.