Sicherheitstechnisch bedeutsames Ereignis im Regierungsbezirk Düsseldorf

29.12.2016
Panoramaaufnahme der Rheinmetropole Düsseldorf.
Bei einer Firma im Regierungsbezirk Düsseldorf, die technische Strahlengeräte handhabt, kam es am 12. Dezember 2016 zur Freisetzung des radioaktiven Stoffs Selen-75. Es wird kein Grund zur Sorge gesehen.

Bei einer Firma im Regierungsbezirk Düsseldorf, die technische Strahlengeräte handhabt, kam es am 12. Dezember 2016 zur Freisetzung des radioaktiven Stoffs Selen-75. Es wird kein Grund zur Sorge gesehen.

Bei einer Firma im Regierungsbezirk Düsseldorf, die technische Strahlengeräte handhabt, kam es am 12. Dezember 2016 zur Freisetzung des radioaktiven Stoffs Selen-75. Es kam zu Kontaminationen, die auf Teile des Betriebsgeländes verschleppt wurden. Auf dem Gelände haben zwei Firmen ihren Sitz. Zum Zeitpunkt des Vorfalls waren 79 Beschäftigte der beiden Betriebe sowie 11 Beschäftigte anderer Firmen anwesend. Die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf hat in Zusammenarbeit mit den betroffenen Firmen die notwendigen Maßnahmen veranlasst. Unter anderem wurden durch das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW (LIA.nrw) Messungen vor Ort durchgeführt. Die gemessenen Kontaminationen sind auf das Betriebsgelände beschränkt. Nachbarn in der Umgebung sind durch das Ereignis nicht betroffen. Momentan ruht der Betrieb in den betroffenen Bereichen. Externe Spezialkräfte haben die betroffenen Flächen gesichert.

Anfangs konnte nicht ausgeschlossen werden, dass Beschäftigte mit Schuhen oder Kleidungsstücken geringe Mengen der Kontamination in ihre Wohnungen verschleppt haben. Zur Vorsorge und um den Beschäftigten Sicherheit zu geben, sind die Wohnungen überprüft worden. Diese Messungen wurden von Fachleuten externer Firmen, den Feuerwehren, den Bezirksregierungen und dem LIA.nrw durchgeführt. In einzelnen Wohnungen und Fahrzeugen wurden sehr geringe und unbedenkliche Kontaminationen festgestellt. Die betroffenen Gegenstände wurden trotzdem vorsorglich und im Einvernehmen entfernt und fachgerecht sichergestellt.

Ebenfalls vorsorglich wurde allen Beschäftigten angeboten, sich in der Inkorporationsmessstelle des LIA.nrw messen zu lassen. Dieses Angebot haben fast alle Beschäftigten angenommen.

Für den internationalen Erfahrungsaustausch im Strahlenschutz werden derartige Vorkommnisse an die IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation) gemeldet und hierfür gemäß INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) eingestuft. Durch die INES-Einstufung soll der Öffentlichkeit anhand einer nachvollziehbaren Einstufung der Ereignisse eine rasche Information über die sicherheitstechnische Bedeutung eines Ereignisses geliefert und damit die Verständigung zwischen Fachwelt, Medien und Öffentlichkeit erleichtert werden. Ein Kriterium für die Einordnung eines Vorkommnisses in INES ist die Strahlenexposition von Personen. Die INES-Skala hat 8 Stufen, von der Stufe "0" ("unterhalb der Skala") bis zur Stufe 7 ("katastrophaler Unfall").

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Einstufung in INES 2, das heißt ein Ereignis mit sicherheitstechnischer Bedeutung, aber ohne tatsächliche Auswirkungen. 

29.12.2016 | Meldung Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/ME8012

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