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Der vom Bundeskabinett am 10. Februar 2021 beschlossene Gesetzentwurf soll Vollzugshindernisse bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen beseitigen, die sich daraus ergeben, dass die einschlägigen Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (EU-F-Gas-Verordnung) an das erstmalige Bereitstellen auf dem Markt in der Union anknüpfen, die betreffenden Gase, Erzeugnisse oder Einrichtungen von den Vollzugsbehörden jedoch in der Praxis überwiegend bei nachgeschalteten Händlern und Anwendern vorgefunden werden, die von diesen Vorschriften nicht unmittelbar betroffen und häufig auch über deren Einhaltung nicht auskunftsfähig sind.
Der Gesetzentwurf greift die unter anderem von Herstellern, Einführern und Handwerk vorgetragene Sorge auf, dass ohne wirksame nationale Maßnahmen das europäische Quotensystem unterlaufen werde.
Die vorgeschlagenen Bestimmungen verbieten den Erwerb und die weitere Abgabe von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) sowie von Erzeugnissen und Einrichtungen, die unter Verstoß gegen entsprechende unionsrechtliche Vorgaben erstmalig in Verkehr gebracht wurden. In Ergänzung dazu soll jeweils eine Begleitdokumentation bei der Lieferung der betreffenden Waren eingeführt werden, die jeweils bestimmte Angaben im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des erstmaligen Inverkehrbringens enthält. Die Dokumentationspflicht erleichtert es Wirtschaftsbeteiligten und Behörden, die Legalität der Ware zu bewerten.