Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen

abgeschlossene Vorhaben

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Das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen vorgelegt. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und befindet sich aktuell im schriftlichen Anhörungsverfahren mit den Ländern sowie den Verbänden und beteiligten Kreisen.

Das Anhörungsverfahren gibt den Ländern und Verbänden Gelegenheit, schriftlich zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Die Frist zur Stellungnahme endete am 8. Juli 2020.

Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel, durch eine Änderung des Chemikaliengesetzes Vollzugshindernisse bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen zu beseitigen, die sich daraus ergeben, dass die einschlägigen Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (EU-F-Gas-Verordnung) an das erstmalige Bereitstellen auf dem Markt in der Union anknüpfen, die betreffenden Gase, Erzeugnisse oder Einrichtungen von den Vollzugsbehörden jedoch in der Praxis überwiegend bei nachgeschalteten Händlern und Anwendern vorgefunden werden, die von diesen Vorschriften nicht unmittelbar betroffen und häufig auch über deren Einhaltung nicht auskunftsfähig sind.

Ein Ministerium hat eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Aktualisierungsdatum: 16.06.2020

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https://www.bmuv.de/GE881

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