Das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen vorgelegt. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und befindet sich aktuell im schriftlichen Anhörungsverfahren mit den Ländern sowie den Verbänden und beteiligten Kreisen. Die Frist zur Stellungnahme endet am 8. Juli 2020.
Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel, Vollzugshindernisse bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen zu beseitigen. Die Vollzugshindernisse ergeben sich daraus, dass die einschlägigen Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (EU-F-Gas-Verordnung) an das erstmalige Bereitstellen auf dem Markt in der Union anknüpfen, die betreffenden Gase, Erzeugnisse oder Einrichtungen von den Vollzugsbehörden jedoch in der Praxis überwiegend bei nachgeschalteten Händlern und Anwendern vorgefunden werden, die von diesen Vorschriften nicht unmittelbar betroffen und häufig auch über deren Einhaltung nicht auskunftsfähig sind.
Durch eine Änderung des Chemikaliengesetzes sollen die weitere Abgabe und die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) sowie von Erzeugnissen und Einrichtungen, die unter Verstoß entsprechende unionsrechtliche Vorgaben erstmalig in Verkehr gebracht wurden, untersagt werden. In Ergänzung dazu soll jeweils eine Begleitdokumentation eingeführt werden, die jeweils bestimmte Angaben im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des erstmaligen Inverkehrbringens enthält. Die Dokumentationspflicht erleichtert es Wirtschaftsbeteiligten und Behörden, die Legalität der betreffenden Waren zu bewerten.
Der Referentenentwurf trägt Forderungen von Herstellern, Einführern und des Handwerks nach wirksamen nationalen Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels Rechnung.