Fluorierte Treibhausgase
Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen weltweit zu beobachten. Die Klimaerwärmung wird nach Einschätzung weltweit führender Experten verheerende Folgen für die Menschheit haben. Der Klimaschutz ist somit eine der größten ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Menschheit. Im Kyoto-Protokoll, das der wichtigste und prominenteste Meilenstein des weltweiten Klimaschutzes ist, sind neben Kohlendioxid (CO2) auch die fluorierten Treibhausgase wegen ihrer hohen Klimawirksamkeit – 100 bis 24.000 mal höher als CO2 – enthalten.
Bedeutung der F-Gase
Während die klassischen Treibhausgase meist als unerwünschte Nebenprodukte freigesetzt werden (zum Beispiel bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe), werden fluorierte Treibhausgase zum überwiegenden Teil gezielt produziert und eingesetzt. Sie werden heute in ähnlicher Weise verwendet wie früher Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halone, die für die Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht verantwortlich sind.
Eingesetzt werden fluorierte Treibhausgase heute überwiegend als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, als Treibgas in Sprays, als Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen und als Feuerlöschmittel. Um die Emissionen dieser Stoffe zu mindern, sind daher neben technischen Maßnahmen vor allem eine gezielte Stoffsubstitution oder der Einsatz alternativer Technologien zielführend. An dieser Stelle setzen die Verordnung (EU) Nummer 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und die Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen an.
Neue EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase
Das Inverkehrbringen und die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) in der EU sind zukünftig in der Verordnung (EU) Nummer 517/2014 geregelt. Die Verordnung gilt ab 01. Januar 2015 und hebt dann die Verordnung (EG) Nummer 842/2006 auf. Die neue F-Gas-Verordnung reduziert die Verkaufsmengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2030 schrittweise auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen, enthält Verwendungsverbote für F-Gase und Inverkehrbringensverbote von Erzeugnissen, die F-Gase enthalten. Ziel der neuen Verordnung ist es, die Emissionen fluorierter Treibhausgase in Europa bis zum Jahr 2030 stufenweise um rund 80 Prozent auf etwa 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent zu senken. Erreicht werden soll dieses Ziel über eine Quotierung. Die Verordnung enthält zudem einen konkreten Ausstiegsplan für viele Produkte und Einrichtungen, die mit F-Gasen arbeiten.
Aktuell
FCKW und H-FCKW
FCKW wurden aufgrund ihrer technischen Eigenschaften sowie ihrer Unbrennbarkeit in vielen Anwendungsbereichen in großem Umfang eingesetzt. Einige weitere Ozonschicht schädigende Stoffe wie Tetrachlorkohlenstoff wurden im Laborbereich, verwendet.
Nachdem das ozonschichtschädigende Potenzial dieser Stoffe entdeckt wurde, hat die internationale Staatengemeinschaft im Jahr 1987 mit dem Montrealer Protokoll einen weltweit gültigen Ausstiegsfahrplan aus der Produktion und Verwendung ozonschichtschädigender Stoffe beschlossen und nach und nach umgesetzt. Den Erfolg des Montrealer Protokolls bestätigt der am 10. September 2014 veröffentlichte Bericht der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) "Scientific Assessment of Ozone Depletion: 2014, Assessment for Decision-Makers". Die Gesamtkonzentration aller im Montrealer Protokoll geregelten ozonabbauenden Stoffe sinkt weiter und wird langfristig zu einer vollständigen Erholung der Ozonschicht führen.