Die neue allgemeine EU-Produktsicherheitsverordnung – kurz auch EU-ProdSVO - findet ab dem 13. Dezember 2024 in allen Mitgliedstaaten der EU einheitliche und unmittelbare Anwendung. Die Verordnung bildet auf europäischer Ebene ein Sicherheitsnetz. Durch sie soll gewährleistet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nur sichere Produkte angeboten werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Produkte im stationären Handel, also im Laden um die Ecke, oder online angeboten werden. Daher haben auch Anbieter von Online-Marktplätzen Verpflichtungen bei der Produktsicherheit.
Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen wird von den Marktüberwachungsbehörden regelmäßig z.B. durch Probenahmen kontrolliert. Marktüberwachung ist eine Vollzugsaufgabe. Sie fällt in die Zuständigkeit der Länder.
Neu ist unter anderem, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Fall des Rückrufs eines gefährlichen Produkts besser informiert werden müssen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über die Kontaktinformationen, die sie beispielsweise beim Kauf des Produkts hinterlegt haben, im Falle eines Rückrufs unmittelbar darüber informiert werden. Zudem müssen Wirtschaftsakteure im Falle eines Produktrückrufes den Verbraucherinnen und Verbraucher wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfemaßnahmen anbieten.
Anbieter von Online-Marktplätzen müssen in Sachen Produktsicherheit unter anderem eine zentrale Kontaktstelle errichten, die den Verbraucherinnen und Verbraucher eine direkte und schnelle Kommunikation mit dem Online-Marktplatz ermöglicht, so zum Beispiel Beschwerden oder Hinweise auf gefährliche Produkte.
Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.