Was ist ein sicheres Produkt?
FAQProdukte müssen – wie bereits nach der bisherigen Rechtslage – sicher sein. In Artikel 6 der EU-ProdSVO wurden jedoch neue Kriterien für die Beurteilung der Sicherheit von Produkten verankert. Insoweit sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- die Eigenschaften des Produkts (unter anderem seine Gestaltung, seine technischen Merkmale, die Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anweisung für den Zusammenbau sowie gegebenenfalls seine Installation, Verwendung und Wartung),
- seine Einwirkung auf andere Produkte sowie die mögliche Einwirkung anderer Produkte auf das zu bewertende Produkt,
- die Aufmachung des Produkts, seine Etikettierung einschließlich der Alterskennzeichnung, etwaige Warnhinweise und Anweisungen für die sichere Verwendung und Entsorgung,
- die Schutzbedürftigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die das Produkt verwenden, wie etwa Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie die Auswirkungen geschlechtsspezifischer Unterschiede auf Gesundheit und Sicherheit,
- das Erscheinungsbild des Produkts , wenn es den Verbraucher dazu verleiten kann, das Produkt anders zu verwenden als vorgesehen (zum Beispiel Aussehen und Farbe des Produktes ähnelt einem Lebensmittel und kann zum Beispiel von Kindern leicht damit verwechselt werden)
- die Cybersicherheitsmerkmale, sofern die Art des Produktes dies erfordert, die sich entwickelnden, lernenden und prädiktiven Funktionen des Produkts.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
II EU-Produktsicherheitsverordnung – Begriffsbestimmung und Anwendungsbereich
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