Binnengewässer - Was gibt es Wissenswertes?

Kurzinfo
Fluss und Ufer mit vereinzelten Bäumen

Gewässerschutz – Worum geht es?

"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss ..."

(Auszug aus den Erwägungsgründen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie)

Ohne ausreichendes und sauberes Wasser ist Leben nicht möglich. Gewässer versorgen zum Beispiel die Menschen mit Trinkwasser und die Wirtschaft mit Wasser, um Waren herzustellen. Sie bieten Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere und tragen damit zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Daher ist es notwendig, den Schutz und die Nutzung der Gewässer so weit wie möglich in Einklang zu bringen. Dabei ist es erforderlich, private wie auch gewerbliche Gewässernutzer mit einzubinden. Das heißt beispielsweise die Trink- und Brauchwasserversorgung zu gewährleisten, eine geregelte Abwasserreinigung sicherzustellen und das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu erhalten oder, soweit erforderlich, wieder herzustellen.

Ziele

Europaweites Ziel der seit Dezember 2000 geltenden europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist es, grundsätzlich bis zum Jahr 2015

  • eine Verschlechterung des Gewässerzustands zu verhindern,
  • die Gewässer (Flüsse, Seen, Übergangs-, Küstengewässer und Grundwasser) in einen guten ökologischen wie auch chemischen Zustand zu bringen,
  • einen guten mengenmäßigen Zustand von Grundwasser zu erreichen sowie
  • die Verschmutzung durch eine Reihe von Stoffen, die in der Wasserrahmenrichtlinie als höchst bedenklich eingestuft wurden, sogenannte prioritäre Stoffe, schrittweise zu reduzieren. Hierzu gehören unter anderem Pestizide, Schwermetalle und weitere organische Schadstoffe.

Politik der Bundesregierung

Deutschland verfügt über eine leistungsfähige Wasserwirtschaft, deutsche Wassertechnik und Wasser-Knowhow werden weltweit geschätzt. Die Bundesregierung gewährleistet einen effektiven Gewässerschutz, der alle gesellschaftlichen Gruppen einbezieht:

  • Sie setzt mit der Abwasserabgabe einen ökonomischen Anreiz, die einzuleitende Abwassermenge möglichst zu reduzieren.
  • Sie sorgt mit einer Reihe gesetzlicher Regelungen unter anderem für den Schutz des Wassers vor schädigenden Stoffen und den Schutz der Gewässer als Lebensraum.
  • Sie hat straf- und haftungsrechtliche Tatbestände geschaffen, die die Verschmutzung von Gewässern sanktionieren und daneben dafür sorgen, dass Umweltschäden ersetzt werden.

Schrittmacher in nachhaltiger internationaler Gewässerschutzpolitik

Die Verantwortung für Gewässer macht nicht an Staatsgrenzen halt. Deshalb hat die die Bundesregierung die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zum Schutz von Binnengewässern und Meeren zu einem besonderen Schwerpunkt ihrer Gewässerschutzpolitik gemacht. Sie wirkt unter anderem mit in den Internationalen Kommissionen zum Schutz von Oder, Elbe, Rhein, Maas und Donau sowie den Meeresschutzkommissionen für die Ostsee und den Nordostatlantik. In Gremien der Vereinten Nationen arbeitet die Bundesregierung mit anderen Staaten an der Lösung von weltweiten Gewässerschutzproblemen. Durch Initiativen wie dem sogenannten Petersberg Prozess (Afrika; Südosteuropa) und dem Berliner Prozess (Zentralasien) unterstützt sie zudem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bewirtschaftung von Gewässern in verschiedenen Regionen der Erde.

Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Im Zentrum der nationalen Gewässerbewirtschaftung steht derzeit die praktische Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in den zehn Flussgebietseinheiten, die ganz oder teilweise auf deutschem Territorium liegen. Die Bundesregierung arbeitet eng mit den Bundesländern zusammen und wirkt auf einen vergleichbaren Vollzug von europa- und bundesrechtlichen Vorgaben hin. Weitere Schwerpunkte der Gewässerpolitik sind der vorbeugende Hochwasserschutz und der Schutz des Grundwassers.

Das neue Wasserhaushaltsgesetz: systematisch, verständlich, praktikabel

Mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in Kraft getreten am 1. März 2010 hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung des Wasserrechts geschaffen. Gleichzeitig hat sie das Wasserrecht durch eine stärkere Vereinheitlichung und bessere Systematik verständlicher und praktikabler gemacht. Auf Bundesebene gibt es nun erstmals einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers.

Gewässerschutz mit zahlreichen Programmen und Projekten

In zahlreichen Projekten fördert die Bundesregierung innovative Techniken zum Gewässerschutz. Mit dem Programm "chance.natur - Bundesförderung Naturschutz" fördert der Bund Vorhaben, die der dauerhaften Sicherung und Wiederherstellung von Fließgewässern und ihren Überschwemmungsgebieten dienen. Damit werden gleichzeitig naturnahe Lebensräume für zahlreiche vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten gesichert.

Verbraucherinformation

Gewässerschutz beginnt bei der Vermeidung von Abwasser. Darum sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sparsam mit der Ressource Wasser umgehen. Wer etwa beim Zähneputzen den Wasserhahn abdreht und Wasch- und Reinigungsmitteln sparsam einsetzt, schont nicht nur das Wasser, sondern auch seinen Geldbeutel. Grundsätzlich gilt: Die Kanalisation sollte nicht als Schadstoffsenke genutzt werden. Ein Beispiel: Ein Liter Öl kann eine Million Liter Wasser ungenießbar machen! Gifte und chemische Schadstoffe gehören genauso wenig in die Kanalisation wie in den Hausmüll, sondern sollten zu speziellen Sammelstellen gebracht werden. Farben und Verdünner, Medikamente, Streusalz oder etwa Autowaschen auf der Straße – es gibt viele Gefahrenquellen für das Wasser. Und ebenso viele Möglichkeiten, dieses lebenswichtige Gut zu schützen.

Stand: 04.10.2010

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.