E10 – Mehr Bio im Benzin
Mit Novellierung der Kraftstoffqualitätsverordnung im Jahre 2010 wurde der Biokraftstoffanteil beim Benzin, wie von der europäischen Richtlinie über die Kraftstoffqualität vorgegeben, erhöht.
Seit Mitte Dezember 2010 dürfen Tankstellen in Deutschland daher auch Benzinsorten mit bis zu zehn Prozent Bioethanol anbieten. Diese Kraftstoffe werden mit E10 bezeichnet. "E" steht für Ethanol, die Zahl "10" für zehn Prozent. Davor betrug der Bioethanolanteil im Benzin bis zu fünf Prozent.
E10 wird an Zapfsäulen deutlich gekennzeichnet: Dort steht der Name der Benzinsorte mit dem Namenszusatz "E10" – also beispielsweise "Super E10". Beim herkömmlichen Benzin steht an den Zapfsäulen wie bisher nur der Name der Benzinsorte – also beispielsweise "Super".
Fahrerinnen und Fahrer benzinbetriebener Fahrzeuge sollten sich, bevor sie das erste Mal E10 tanken, vergewissern, dass ihr Fahrzeug den Kraftstoff verträgt. Neufahrzeuge ab Baujahr 2010 sind in der Regel E10-tauglich. Alle nicht nachgewiesen E10-verträglichen Fahrzeuge sollten ausschließlich die bisherigen Benzinsorten tanken. Die Kraftstoffanbieter werden in Deutschland per Verordnung verpflichtet, diese weiterhin anzubieten und zwar zeitlich unbefristet.
Die einzelnen Fahrzeughersteller geben Auskunft, ob ihre Fahrzeugmodelle E10 vertragen. Die Deutsche Automobil Treuhand GmbH hat eine Liste E10 verträglicher Fahrzeuge herausgegeben. Darin sind auch Hersteller-Servicenummern enthalten, die bei Fragen zu E10 angerufen werden können. Auch Fahrzeughändler und Kfz-Werkstätten informieren über die E10-Verträglichkeit von Fahrzeugen.
Um die Umwelt- und Naturverträglichkeit von Biokraftstoffen zu gewährleisten, hat die Bundesregierung eine Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung erlassen. Danach gelten Biokraftstoffe nur dann als nachhaltig hergestellt, wenn sie – unter Einbeziehung der gesamten Herstellungs- und Lieferkette – im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen mindestens 50 Prozent an Treibhausgasen einsparen. Für Biokraftstoffe aus Produktionsanlagen, die ab 2021 in Betrieb genommen wurden, beträgt die Mindesteinsparung 65 Prozent. Des Weiteren darf der Anbau der Pflanzen für die Biokraftstoffherstellung keine Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand oder mit hohem Naturschutzwert zerstören. Beim Anbau der Biomasse innerhalb der Europäischen Union müssen darüber hinaus die Vorgaben der Cross Compliance eingehalten werden. Biokraftstoffe, die diese Nachhaltigkeitsstandards nicht einhalten, können nicht auf die zu erfüllende Treibhausgasminderungs-Quote angerechnet werden.