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Häufig gestellte Fragen zu CO2-Flottengrenzwerten

Das Fit-for-55-Paket steht für einen nie dagewesenen Fortschritt für den Klimaschutz in der EU. Das zentrale Instrument für mehr Klimaschutz im Verkehr ist die Weiterentwicklung der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Deutschland hat aktiv an der Gestaltung und Verabschiedung der Neuregelung mitgearbeitet, ebenso wie an allen anderen Fit-for- 55-Elementen. Diese sind eng miteinander verzahnt und entfalten ihre volle Wirkung erst im Verbund.

Die EU-Kommission, eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament haben entschieden, dass ab 2035 nur noch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zugelassen werden können, die kein CO2 ausstoßen. Die Neuregelung ist sinnvoll, notwendig und klug, weil sie ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität der EU ist. Gerade im Verkehrsbereich gibt es viel zu tun.

Auch die Autokonzerne haben sich bereits für die Transformation in Richtung Elektromobilität entschieden. Die CO2-Flottengrenzwerte geben dieser Transformation die notwendigen Leitplanken. Die Automobilhersteller benötigen Planungssicherheit um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren damit Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden können. Viele Autokonzerne wollen die Umstellung auf E-Mobilität bereits lange vor 2035 erreichen.

FAQ CO2-Flottengrenzwerte

FAQ CO2-Flottengrenzwerte

FAQs

https://www.bmuv.de/WS7271

Glossar

Stand: 06.05.2024

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