Europäische Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (ENSREG)

ENSREG

Mit dem Ziel, die Sicherheit kerntechnischer Anlagen sowie die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zu gewährleisten und zu verbessern, befürwortete der Rat der Europäischen Union auf Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in Schlussfolgerungen vom 8. Mai 2007 die Einrichtung einer so genannten High Level Group (HLG). Durch Beschluss der Europäischen Kommission vom 17. Juli 2007 wurde die HLG eingesetzt. Die zwischenzeitlich in ENSREG (European Nuclear Safety Regulators Group; Europäische Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit) umbenannte Gruppe setzt sich aus jeweils zwei hochrangigen Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammen. Aufgabe der ENSREG ist es, die Kommission zu beraten und zu unterstützen sowie die Koordinierung und Kooperation zwischen den nationalen Regulierungsbehörden zu erleichtern. Über die Arbeitsergebnisse ist dem Rat und dem Europäischen Parlament alle zwei Jahre zu berichten.

In ihrem Arbeitsprogramm werden die Aufgaben der ENSREG drei Facharbeitsgruppen zugewiesen. Eine Arbeitsgruppe behandelt die Themen nukleare Sicherheit und internationale Zusammenarbeit, eine zweite Arbeitsgruppe ist mit Fragen der nuklearen Entsorgung befasst und eine dritte Arbeitsgruppe wurde zum Themenbereich Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung eingesetzt.

ENSREG hat nach dem Reaktorunfall im japanischen Atomkraftwerk Fukushima Daiichi die Stresstests in allen europäischen Atomkraftwerken und die anschließenden Peer Reviews durchgeführt und für das weitere Vorgehen gemeinsame Maßnahmen verabredet. Auch bei den themenbezogenen Peer Reviews, die erstmals 2017 und darauf folgend alle sechs Jahre stattfinden, hat ENSREG eine maßgebliche Rolle. So wird durch die ENSREG das technische Thema definiert, zu dem diese Selbstbewertung durchgeführt wird und ENSREG bietet das Forum zur gegenseitigen Überprüfung auf EU-Ebene. ENSREG hat auch maßgeblich an der Überarbeitung der Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen vom 25. Juni 2009 (Richtlinie 2009/71/ Euratom) mitgewirkt; die Änderungsrichtlinie wurde am 8. Juli 2014 verabschiedet (Richtlinie 2014/87/Euratom).

ENSREG hat weiterhin bei der Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Richtlinie 2011/70/Euratom) mitgewirkt und berät die Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Richtlinien.

In der Regel finden zwei Mal im Jahr ENSREG-Sitzungen statt. Zudem richtet ENSREG alle zwei Jahre die Konferenz "Nuclear Safety in Europe" aus (zuletzt: 24. bis 25. Juni 2024 in Brüssel). Nähere Informationen zum Programm, Präsentationen sowie teilweise Transkripte der dort gehaltenen Reden können auf der Homepage der ENSREG abgerufen werden.

Stand: 13.11.2024

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