Green IT: Produkte und öffentliches Beschaffungswesen

Für die Ausgestaltung einer umweltfreundlichen und klimaschonenden Digitalisierung wie in der vom BMU aufgestellten umweltpolitischen Digitalagenda spielt Green IT eine Schlüsselrolle. Green IT setzt auf einen bewussten Umgang mit Energieverbräuchen und Ressourcen, das heißt der Energieeffizienz und Ressourcensparsamkeit. Ein kreislauffähiges Produktdesign sorgt für die Reparier- und Recyclingfähigkeit von Green IT.

Verbraucherinformation und Produktkennzeichnung

Das staatliche deutsche Umweltzeichen "Blauer Engel" bietet Verbraucher*innen Orientierung beim Kauf von grünen Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)-Produkten. Für immer mehr IKT-Produkte – wie zum Beispiel Beamer, Tastaturen, Drucker & Multifunktionsgeräte, Voice over IP-Telefone, Set-Top-Boxen und Telefonanlagen – stehen Vergabekriterien zur Verfügung, auf deren Grundlage Hersteller ihre Produkte mit dem Blauen Engel auf freiwilliger Basis kennzeichnen können, sofern die Produkte die gestellten Anforderungen erfüllen. 

Das Resultat der Digitalisierung sind enorme Datenmengen, welche zentral gespeichert, verarbeitet, weitergeleitet oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Rechenzentren nehmen hierbei eine Schlüsselstellung ein: Sie sind das Herzstück der digitalen Transformation, da sie die technischen Knotenpunkte darstellen, die für den Datenaustausch und die Datenverarbeitung notwendig sind.

Mit dem Blauen Engel für Betreiber von Rechenzentren können Energiekosten gesenkt und Ressourcen geschont werden.

Auch die Software beeinflusst den Energieverbrauch von IKT maßgeblich. So können sich die Energieverbräuche für Prozessoren, Arbeitsspeicher bzw. das Gesamtsystem je nach Programmierung der Software bei vergleichbaren Programmen signifikant unterscheiden.

Ökodesign-Anforderungen an IKT-Produkte

Das Bundesumweltministerium unterstützt anspruchsvolle, verbindliche Umweltkriterien für IKT-Produkte auf europäischer Ebene im Rahmen des EU Ökodesigns. Im Ökodesign werden für Produkte Anforderungen unter anderem an die Energie- und Ressourceneffizienz geregelt.

Mitte 2013 wurde eine entsprechende Verordnung für Computer, Notebooks und Computerserver verabschiedet, die bis Ende 2026 überarbeitet werden soll. Verbraucherinnen und Verbraucher werden dadurch vor besonders ineffizienten IT-Produkten geschützt, da diese nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Auch der Stromverbrauch von Geräten im vernetzten Bereitschaftsbetrieb wird durch die 2013 verabschiedete Standby-Verordnung schrittweise gesenkt.

Für komplexe Digitalempfänger (Komplexe Set-Top-Boxen) gibt es seit 2013 eine freiwillige Selbstregulierung der Industrie. Dies gilt auch für Drucker. Für Drucker befindet sich eine Ökodesign Produktverordnung in der Vorbereitung.

Für Server und Online-Datenspeicherprodukte sowie Displays wurde 2019 jeweils eigene Verordnungen geschaffen, die Anforderungen zum Beispiel an an die Energie- und Materialeffizienz stellen. Beide Verordnungen sollen bis Ende 2026 überarbeitet werden.

Ökodesign-Anforderungen für Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose Telefone regeln ab Juni 2025 erstmals deren Reparierbarkeit und schreiben die Verfügbarkeit von Ersatzteilen vor. Niemand soll mehr ein Handy wegwerfen müssen, weil der Akku nicht ausgetauscht werden kann. Das ist ein großer Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft. So müssen die Hersteller Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile, wie zum Beispiel Displays und Akkus, für sieben Jahre zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen Hersteller das Produkt künftig so gestalten, dass ein einfacherer Austausch von Komponenten möglich ist. Dadurch wird die Reparatur und die Wiederverwendung von gebrauchten Geräten erleichtert sowie das Recycling und die Ressourceneffizienz gestärkt. Zusätzlich sollen die Hersteller Software-Updates für fünf Jahre zur Verfügung stellen. Software-Updates dürfen gleichzeitig nicht dazu führen, dass die Hardware beeinträchtigt wird. Ferner werden die Rechte von Unternehmen, die Smartphones und Tablets professionell wiederaufbereiten, mit der neuen Verordnung gestärkt. Zudem wurde erstmals einen Reparierbarkeits-Index als Teil des EU-Energielabels eingeführt.

Öffentliches Beschaffungswesen

Das Bundesumweltministerium setzt sich dafür ein, dass bei der öffentlichen Beschaffung von IKT-Produkten Umweltkriterien konsequent angewendet werden. Neue gesetzliche Regelungen unterstützen die Beschaffungspraxis. So wurde im Rahmen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) gemäß Paragraph 13 eine Berücksichtigungspflicht für klimafreundliche Produkte eingeführt. Ebenso gibt es mit Paragraph 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eine Bevorzugungspflicht bei der öffentlichen Beschaffung für ressourcenschonende Produkte und Dienstleistungen.

Das Umweltbundesamt erstellt für Beschafferinnen und Beschaffer Leitfäden, Schulungsskripte und Gutachten. Bisher sind Leitfäden zur Ausschreibung von Monitoren, Software, Videokonferenzsystemen und Voice over IP-Telefonen online kostenlos erhältlich. Das Umweltbundesamt präsentiert auf seiner Seite auch gute Praxisbeispiele für IKT-Produkte wie zum Beispiel Laptops, Desktop PCs, Drucker und stellt die Kriterien des Blauen Engels für die entsprechenden Produkte vor.

Da das Thema "Produktneutrale und umweltfreundliche Beschaffung für die öffentliche Hand" auch im Ausland von hohem Interesse ist, ist ein Teil der Leitfäden inzwischen in englischer, französischer, spanischer, portugiesischer und niederländischer Sprache erhältlich.

Stand: 28.08.2024

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