Recht auf Reparatur
Wer kennt das nicht: Ein Produkt ist nicht mehr reparierbar und muss nach kurzer Nutzungsdauer schon wieder entsorgt und ersetzt werden, auch wenn es vielleicht nur einen kleinen Defekt hat. Das ist nicht nur ärgerlich für Verbraucherinnen und Verbraucher, es ist auch unwirtschaftlich und schadet der Umwelt. Gäbe es mehr und günstigere Reparaturangebote, verfügbare Ersatzteile und verständliche Anleitungen, würden sich viel mehr Menschen dafür entscheiden, ihre Geräte reparieren zu lassen oder selber zum Werkzeug zu greifen.
Auf dem Weg in eine umfassende Kreislaufwirtschaft ist die Kultur des Reparierens ein wichtiger Schritt mit positiven sozialen, ökologischen und ökonomischen Effekten: Ressourcen werden geschont, die Abhängigkeit von neuen Rohstoffen verringert, Abfälle werden reduziert. Die lokale Wertschöpfung und das Handwerk profitieren. Zudem steigt die Wertschätzung für Produkte, Materialien und den Herstellungsprozess. Auch die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden gestärkt, denn sie erhalten mehr Wahlmöglichkeiten und können Geld sparen.
Ziel des BMUV ist ein umfassendes Recht auf Reparatur, das in der Praxis funktioniert und Reparaturen für alle ermöglicht. Damit soll eine Umkehr geschaffen werden: Weg von der Wegwerfgesellschaft hin zu einer Gesellschaft, die Produkte wertschätzt. So kann ein wesentlicher Beitrag zum Ressourcenschutz und zur circular economy geleistet werden.
Hierzu hat das BMUV bereits verschiedene Bausteine umgesetzt.
Das wurde schon erreicht:
HandyHelfer - ein Onlineangebot von www.mobilsicher.de
„Reparierbare Produkte nützen nicht nur der Umwelt und dem Klima, sondern sie schonen auch den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das zum Beispiel, dass dank der neuen EU-Richtlinie niemand mehr ein Handy wegwerfen muss, weil der Akku nicht ausgetauscht werden kann.“