Nachhaltige Entwicklung als Handlungsauftrag
Es liegt in unserer Hand, heute die Weichen dafür zu stellen, dass wir im Jahr 2050 und danach in einer Welt leben, in der wirtschaftlicher Wohlstand für alle mit sozialem Zusammenhalt und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen einhergeht - einer Welt, die sich der Generationengerechtigkeit im friedlichen Miteinander der Völker verpflichtet fühlt. Für die Bundesregierung ist Nachhaltigkeit deshalb ein politisches Leitprinzip.
Dafür müssen jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden – in unserer Wirtschaft ebenso wie beim Umgang mit natürlichen Ressourcen und der Gestaltung des Zusammenlebens aller Teile der Gesellschaft. Diese Aufgabe ist nicht durch den Staat alleine zu bewältigen. Eine wirklich "nachhaltige" Entwicklung lässt sich nicht verordnen, sondern erfordert das aktive Zusammenwirken von Gesellschaft und Staat.
Was ist nachhaltige Entwicklung?
Unter Nachhaltigkeit verstehen wir eine Entwicklung, die ökologisch verträglich, sozial gerecht und wirtschaftlich leistungsfähig ist. Dadurch, dass uns die Umweltressourcen nur begrenzt zur Verfügung stehen – weil wir nur über die eine Erde verfügen – sind die planetaren Grenzen der Erde, neben dem Leben in Würde für alle, im Nachhaltigkeitskonzept die absoluten Leitplanken politischen Handelns. Wollen wir unsere Lebensgrundlagen erhalten, müssen unsere Entscheidungen unter den drei Gesichtspunkten Wirtschaft, Umwelt und Soziales dauerhaft tragfähig sein.
Nachhaltigkeit heißt deshalb konkret: Wir dürfen hier und heute nicht auf Kosten der Menschen in anderen Regionen der Erde und auf Kosten zukünftiger Generationen leben. Die Grundlage für den heute verwendeten Begriff der nachhaltigen Entwicklung als politisches Leitprinzip schuf der Bericht der Vereinte Nationen Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, der so genannten Brundtland-Kommission, von 1987:
"Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Zwei Schlüsselbegriffe sind wichtig:
- Der Begriff 'Bedürfnisse', insbesondere der Grundbedürfnisse der Ärmsten der Welt, die die überwiegende Priorität haben sollten;
- der Gedanke von Beschränkungen, die der Stand der Technologie und sozialen Organisation auf die Fähigkeit der Umwelt ausübt, gegenwärtige und zukünftige Bedürfnisse zu befriedigen."
(Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, 1987)
Der Rio-Prozess der nachhaltigen Entwicklung
Im Jahr 1992 verständigte sich die internationale Staatengemeinschaft auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung – United Nations Conference for Environment and Development – in Rio de Janeiro auf das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ("sustainable development"). In der Rio-Deklaration werden der gemeinsame Wille und die gemeinsame Verantwortung zum Ausdruck gebracht, die Ressourcen der Erde künftig so behutsam zu nutzen, dass alle Länder der Erde gerechte Entwicklungschancen erhalten, die Entfaltungschancen zukünftiger Generationen aber nicht geschmälert werden.
Die Agenda 21 , das Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, enthält in ihren 40 Kapiteln Handlungsempfehlungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Ressourcen. Adressaten der Agenda 21 sind nicht nur die Regierungen der Nationalstaaten, sondern auch die einzelnen Bürger, die Selbstverwaltungskörperschaften und die gesellschaftlichen Gruppen. Zu den wichtigen Beschlüssen der Rio-Konferenz 1992 gehören neben der Rio-Deklaration und der Agenda 21 die Klimarahmenkonvention, die Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt, die Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung und die Waldgrundsatzerklärung.
Seit 1992 etablierte sich das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung sowohl in der globalen als auch in der europäischen und deutschen Politik. Im Jahr 2002 beschloss Deutschland seine nationale Nachhaltigkeitsstrategie.
Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung (World Summit on Sustainable Development), der vom 26. August bis 4. September 2002 in Johannesburg, Südafrika, stattfand, zog zehn Jahre nach der Rio-Konferenz Bilanz und gab dem Politikfeld einer nachhaltigen Entwicklung neue Impulse. Im Zentrum des Gipfels standen die Themen: Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz; Globalisierung und nachhaltige Entwicklung; Armut und Umwelt; Finanzen; Technologietransfer.
Im Juni 2012 fand erneut in Rio anlässlich des 20. Jahrestages des Gipfels von 1992 die UN-Konferenz für Nachhaltige Entwicklung (Rio+20) unter Beteiligung zahlreicher Staats- und Regierungschefs statt. Die Konferenz erneuerte das politische Bekenntnis zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips auf höchster Ebene: Armutsbekämpfung und Umweltschutz sind keine Gegensätze, sondern eng miteinander verwoben. Schwerpunktthemen der Konferenz waren "ökologisches Wirtschaften (Green Economy) im Kontext nachhaltiger Entwicklung und Armutsreduzierung", sowie der institutionelle UN-Rahmen für nachhaltige Entwicklung. In einer rund 50 Seiten starken Erklärung unter dem Titel "Die Zukunft, die wir wollen" beschloss die Staatengemeinschaft uunter anderem globale Nachhaltigkeitsziele, Sustainable Development Goals, zu entwickeln, die schließlich im Jahr 2015 in der 2030-Agenda für eine nachhaltige Entwicklung mündeten.
Die 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung, die am 25. September 2015 beim UNO- Nachhaltigkeitsgipfel von den Staats- und Regierungschefs der 193 Mitgliedstaaten verabschiedet wurde, definiert unter dem Titel „Die Transformation unserer Welt“ 17 globale Ziele für eine nachhaltige Entwicklung - Vom Kampf gegen Hunger und Armut über bezahlbare und saubere Energie bis hin zum Klimaschutz oder dem Ziel von lebenswerten, zukunftsfähigen Städten.
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie ist ein wesentlicher Rahmen für die nationale Umsetzung der 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung. Seit 2016 orientiert sich die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030.