Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
Die Basis der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ist ein ganzheitlicher, integrativer Ansatz: Nur, wenn die Wechselwirkungen zwischen den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales beachtet werden, lassen sich langfristig tragfähige Lösungen erreichen. Die Strategie zielt auf eine wirtschaftlich leistungsfähige, sozial ausgewogene und ökologisch verträgliche Entwicklung, wobei die planetaren Grenzen unserer Erde zusammen mit der Orientierung an einem Leben in Würde für alle die absoluten Leitplanken für politische Entscheidungen bilden.
Maßnahmenprogramm nachhaltige Bundesregierung
Das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung muss sich auch im Verwaltungshandeln erweisen. Hierfür spricht nicht nur die notwendige Vorbildfunktion der öffentlichen Hand; ihre Aktivitäten haben auch selbst relevante Auswirkungen auf die Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung. Um der Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung am 25. August 2021 das "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen" beschlossen.
Die Weiterentwicklung geschieht in Nachfolge des bereits seit dem Jahr 2010 bestehenden und im Jahr 2015 novellierten Maßnahmenprogramms für nachhaltiges Verwaltungshandeln. Es umfasst beispielsweise Ziele und Maßnahmen zur Erreichung einer klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2030, zu Anforderungen an die Beschaffung, ein nachhaltiges Veranstaltungsmanagement oder die bessere Vereinbarkeit von Familie beziehungsweise Pflege und Beruf.
Die DNS legt Maßnahmen Deutschlands zur Umsetzung der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDGs ) auf drei Ebenen dar. Neben Maßnahmen mit Wirkung in Deutschland geht es um Maßnahmen durch Deutschland mit weltweiten Wirkungen. Hinzu kommt die Unterstützung anderer Länder in Form der bilateralen Zusammenarbeit (Maßnahmen mit Deutschland). Damit zeigt Deutschland, dass es sich zur umfassenden Umsetzung der 2030- Agenda mit ihren SDGs bekennt und diese Aufgabe in seiner Breite als eigene Herausforderung annimmt.
Ein Managementkonzept zur Umsetzung
Die Nachhaltigkeitsstrategie ist kein theoretisches Grundsatzpapier, sondern praktische Orientierung für nachhaltiges Handeln von Politik und Gesellschaft. Ihr Herzstück bildet ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem, das
- Ziele mit Zeitrahmen zur Erfüllung,
- Indikatoren für ein kontinuierliches Monitoring,
- Regelungen zur Steuerung und
- Festlegungen zur institutionellen Ausgestaltung
benennt.
Seit dem Jahr 2002 enthielt die Strategie zwölf übergeordneten sogenannte „Managementregeln einer nachhaltigen Entwicklung“ , die die allgemeinen Handlungsempfehlungen an Politik und Gesellschaft zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung formulierten. Diese wurden s mit der Aktualisierung der DNS im Jahr 2018 ersetzt durch die sechs "Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung". Die Prinzipien enthalten grundsätzliche Anforderungen an eine nachhaltige Politik. Sie dienen der Operationalisierung des Leitprinzips einer nachhaltigen Entwicklung und orientieren sich an der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung vor dem Hintergrund eines dringend erforderlichen Wandels unserer Gesellschaft und Wirtschaft:
- Nachhaltige Entwicklung als Leitprinzip konsequent in allen Bereichen und bei allen Entscheidungen anwenden
- Global Verantwortung wahrnehmen
- Natürliche Lebensgrundlagen erhalten
- Nachhaltiges Wirtschaften stärken
- Sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft wahren und verbessern
- Bildung, Wissenschaft und Innovation als Treiber einer nachhaltigen Entwicklung nutzen
Der Weg in eine nachhaltige Gesellschaft verlangt die Umsetzung auf allen staatlichen Ebenen. Deshalb erklärten Bund und Länder am 6. Juni 2019 ihre gemeinsame Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung und eine gute Zukunft Deutschlands. Dabei erkannten sie auch die neuen "Prinzipien für eine nachhaltige Entwicklung" als Kompass für das politische Handeln in Bund und Ländern an.
Zentrales Element der DNS sind 72 sogenannte "Schlüsselindikatoren". Die Indikatoren sind meist mit quantifizierten Zielen verbunden. Zu jedem der 17 SDGs wird mindestens ein durch einen Indikator messbares Ziel definiert.
Die Indikatoren unterstützen insbesondere die transparente, regelmäßige Kontrolle der Zielerreichung.
Regelmäßige Berichte über Ziele und Maßnahmen
Alle zwei Jahre veröffentlicht das Statistische Bundesamt einen Bericht zum Stand der Indikatoren, alle vier Jahre wird die Strategie selbst weiterentwickelt. Die Analyse der Indikatorenentwicklung nehmen die Statistiker unabhängig in eigener fachlicher Verantwortung vor.
Berichterstattungen
Der erste Fortschrittsbericht zur im Jahr 2002 beschlossenen "Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie" erschien im Herbst 2004. Darauf folgten im Sommer 2005 der "Wegweiser Nachhaltigkeit" sowie im Oktober 2008 und im Februar 2012 weitere Berichte und Weiterentwicklungen.
Die Neuauflage der Strategie im Jahr 2016 war als programmatische Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie angelegt – dies erforderte unter anderem die Abstimmung mit der 2030-Agenda der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2015.
Ergänzt werden die Berichte und Weiterentwicklungen jeweils durch einen alle zwei Jahre erscheinenden Indikatorenbericht des Statistischen Bundesamtes. Dieser erschien erstmals im Jahr 2006. Anhand von Schlüsselindikatoren für eine nachhaltige Entwicklung wird aufgezeigt, in wieweit die Ziele und Maßnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt worden sind und wo weiter Handlungsbedarf besteht. Die Schlüsselindikatoren stehen exemplarisch für ein besonders wichtiges Thema oder eine herausragende Aktivität im Bereich eines SDG, zum Teil dienen sie auch als Einstieg in bestehende umfassendere Indikatorensysteme und Statistiken (Beispiele: Indikatoren der DNS zu Armut und Ungleichheit, zur biologischen Vielfalt oder der Kriminalstatistik).
Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzen
Zusätzlich zu dem verstetigten Berichtswesen wurde eine Folgenabschätzung zur Nachhaltigkeit eingeführt. Das Leitbild der Nachhaltigkeit soll bei jedem Gesetz und jeder Rechtsverordnung von Anfang an berücksichtigt werden. Deswegen wurde Nachhaltigkeit in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien als verpflichtender Prüfstein der Folgenabschätzung von Vorschlägen der Bundesregierung für Gesetze und Verordnungen verankert. Die Folgenabschätzung auf Nachhaltigkeit wird vom Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung überprüft.
Nachhaltigkeitsberichte des Ministeriums
Seit dem Jahr 2012 berichten die Ministerien freiwillig und in eigener Verantwortung über Ihre Anstrengungen zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsleitbildes. Der dritte Nachhaltigkeitsbericht des BMU, nach den Berichten aus den Jahren 2009 und 2013, bietet einen Überblick über die vielfältigen Aktivitäten des BMU zur Erreichung aller 17 Nachhaltigkeitsziele der 2030-Agenda der Vereinten Nationen und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Zu den wichtigsten konkreten Maßnahmen gehören unter anderem der naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien und der sozialverträgliche Kohleausstieg für ein bezahlbares und sauberes Energiesystem (SDG 7), die Förderung innovativer Infrastrukturen in zukunftsfähigen Industriesektoren, wie etwa im Bereich Wasserstofftechnologie (SDG 9) sowie das im Jahr 2019 vom BMU federführend erarbeitete Klimaschutzgesetz (SDG 13). Zum anderen benennt der Bericht Erfolge beim eigenen Umweltmanagement und soll damit als Best Practice Beispiel zeigen, wie ein Bundesministerium in seinem Verwaltungshandeln nachhaltiger sein kann. So hat sich das BMU bereits seit dem Jahr 2020 klimaneutral gestellt. Rückwirkend wurden zudem die im Rahmen des Umweltmanagement Systems (EMAS: Environmental Management and Audit Scheme) validierten Emissionen des BMU Dienstbetriebes seit dem Jahr 2018 kompensiert, sofern dies nicht schon geschehen war (zum Beispiel im Bereich Dienstreisen). Die Kernbotschaft und der Hintergrund aller Einzelmaßnahmen ist die Notwendigkeit, dass der Schutz der ökologischen Lebensgrundlagen die Voraussetzung für soziale Stabilität und ökonomischen Wohlstand ist. Der Nachhaltigkeitsbericht des BMU 2020 richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Zivilgesellschaft und Verwaltung sowie an Kooperationspartner des BMU im In- und Ausland.