Die Genfer Luftreinhaltekonvention

Seit mehr als 40 Jahren besteht das Genfer "Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung" (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution) der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE). Seit 1979 ist sie eine Brücke zwischen divergierenden politischen Systemen und ein Stabilitätsfaktor in Zeiten des politischen Wandels. Die Konvention ist das erste multilaterale Umweltabkommen weltweit, und bis heute das einzige internationale, rechtlich bindende Instrument zur Luftreinhaltung. Sie wurde von 51 Parteien einschließlich der Europäischen Union (EU) ratifiziert. Sie ist nicht nur ein politisches Abkommen zur internationalen Zusammenarbeit gegen die länderübergreifende Luftverschmutzung, sondern ein Dach für eine enge Kooperation zwischen Wissenschaft, Forschung und Politik.

Die Geschichte der Genfer Luftreinhaltekonvention lässt sich bis in die 1960er Jahre zurückverfolgen, als Wissenschaftler erstmalig den Einfluss von Schwefeldioxidemissionen in Zentraleuropa auf die Versauerung skandinavischer Seen nachweisen konnten. Studien in den darauffolgenden Jahren bestätigten, dass Schadstoffe auch in sehr großer Entfernung vom Emissionsort Schäden verursachen. Dies macht eine Zusammenarbeit auf internationaler Ebene erforderlich, um die Wirkungen der Luftverunreinigung auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu mindern.

Auf der Basis des Übereinkommens sind bisher acht Protokolle (sieben Luftreinhalteprotokolle und ein Finanzierungsprotokoll) erarbeitet worden. 

Zum Beispiel regelt das sogenannte EMEP-Protokoll (1983) die zentrale Auswertung der Luftmessdaten aller Vertragsstaaten, die Emissionsdatenauswertung und die Modellrechnungen zur Bestimmung der grenzüberschreitenden Schadstofffrachten so-wie deren Finanzierung.

  • Das Aarhus-Protokoll zu Schwermetallen aus dem Jahre 1998 verpflichtete die Vertragsstaaten zu einer drastischen Minderung der Luftbelastung durch Schwermetalle. Es wurde 2012 novelliert. Das Protokollregelt Emissionen von Quecksilber, Blei und Kadmium. Auf globaler Ebene regelt die Minamata-Konvention viele auch für Luftreinhaltung relevante Aspekte bezüglich Quecksilber.
  • In einem weiteren Protokoll (ebenfalls von 1998) vereinbarten zahlreiche UNECE-Staaten Maßnahmen zur Senkung der Emissionen von persistenten organischen Verbindungen (POPs). Das Protokoll wurde 2009 novelliert. Seit die Stockholm-Konvention die meisten im POP-Protokoll geregelten persistenten Organika auf globaler Ebene regelt, kümmert sich die UNECE-Konvention vor allem um die Inventarisierung der POP-Emissionen sowie Maßnahmen zur Minderung der unbeabsichtigten Freisetzung bestimmter POPs (zum Beispiel polyzyklische Aromaten bei der Holzverbrennung), die von der Stockholm-Konvention nicht abgedeckt sind.
  • Das wichtigste Protokoll zur Konvention ist das Göteborg-Protokoll. Es zielt auf die Minderung der Zusammenwirkung verschiedener Schadstoffe auf Versauerung, Eutrophierung, Ozon- und Feinstaubbelastung. Das Protokoll (1999, revidiert 2012) enthält zahlreiche Regelungen zu Emissionsminderung, Monitoring, Berichterstattung et cetera sowie nationale Emissionsminderungsverpflichtungen (NECs) für Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak, flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) sowie Feinstaub. Die nationalen Emissionsminderungsverpflichtungen, die ab 2020 einzuhalten sind, wurden in die EU-NEC-Richtlinie (2016/2284) übernommen. Auch zahlreiche Regelungen zur Erstellung und Berichterstattung zuEmissions-inventaren und -projektionen, zum Wirkungsmonitoring, zu landwirtschaftlichen Emissionsminderungsverfahren und so weiter wurden ins EU-Recht übernommen oder finden in der EU Anwendung. Die Überprüfung des Göteborg-Protokolls ergab Ende 2022, dass die Regelungen des Protokolls in der Fassung von 2012 nicht ausreichend und effektiv sind, um die Ziele des Protokolls zu erreichen. Auf Basis einer Analyse von Politikoptionen begann im Dezember 2023 ein umfassender Prozess zur Revision des Göteborg-Protokolls.
Stand: 27.08.2024

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