Die Novellierung des Göteborg-Protokolls (2008 bis 2012)
Ende Mai 2012 beschloss das Exekutivorgan der Genfer Konvention eine umfassende Novellierung des Göteborg-Protokolls (BGBI II, Seite 884) von 1999. Unter anderem wurden die Minderungsverpflichtungen für stationäre und mobile Quellen sowie Produkte verschärft. Darüber hinaus wurden verbindliche, bis 2020 einzuhaltende, nationale Emissionsreduktionsziele für fünf Schadstoffe festgelegt, darunter auch für Feinstaub. Feinstaub kann unter anderem Herz-/Kreislauf- sowie Atemwegserkrankungen verursachen.
Ebenfalls neu ist das besondere Augenmerk auf die Emissionsminderung von Rußpartikeln (Black Carbon). Diese wirken nicht nur auf die menschliche Gesundheit, sondern auch auf das Klima. Der Versuch, wirksame und kosteneffektive Minderungsmaßnahmen für Emissionen aus Landwirtschaft und Kleinfeuerungsanlagen international verbindlich zu vereinbaren ist, fürs erste gescheitert. Hierzu wurden Revisionsklauseln beschlossen, die nach Inkrafttreten des novellierten Protokolls erneute Verhandlungen garantieren.
Dennoch ist die Novellierung des Göteborg-Protokolls überwiegend positiv zu bewerten. Es ist die erste Konvention, welche die Synergie zwischen Luftreinhaltung und Klimaschutzaspekten nutzt. Zudem wurden Regelungen zu Emissionsminderungsmaßnahmen, Monitoring und Berichterstattung aktualisiert, vereinfacht und konkretisiert. Die Novellierung des Göteborg-Protokolls ist am 7. Okotber 2019 in Kraft getreten.