Die Minamata-Konvention

Das globale Übereinkommen von Minamata hat das Ziel, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor anthropogenen Emissionen und der Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in die Luft, das Wasser und den Boden zu sichern. Das Abkommen umfasst den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber - vom primären Quecksilberbergbau bis zur Entsorgung von Quecksilberabfall.

Das Umweltübereinkommen wurde am 10. Oktober 2013 von über 90 Staaten – darunter Deutschland – sowie die Europäische Union im japanischen Minamata unterzeichnet und trat am 16. August 2017 in Kraft.

Das Übereinkommen von Minamata wird seit dem 1. Januar 2018 durch die Quecksilber-Verordnung 2017/852 der Europäischen Union umgesetzt. Mittlerweile wurde die Verordnung revidiert und aktualisiert. Die angepasste Quecksilber-Verordnung 2024/1849 wird seit dem 13. Juni 2024 umgesetzt. Bisher sind 151 Ländern dem Übereinkommen beigetreten; der aktuelle Beitrittsstand der Vertragsstaaten ist auf der Webseite der UN zu finden.

Die Namensgebung des Übereinkommens soll an die Folgen und die vielen Opfer des verantwortungslosen Umgangs mit Quecksilber durch eine gezielte Umweltverschmutzung erinnern. In der japanischen Küstenstadt Minamata erlitten Mitte der 1950er Jahre Tausende Menschen schwerste Gesundheitsschäden, nachdem der Chemiekonzern Chisso über lange Jahre quecksilberhaltiges Abwasser in die der Stadt vorgelagerte Bucht geleitet hatte. Viele Menschen starben an der Schwermetallvergiftung (sogenannte Minamata-Krankheit).

FAQ Quecksilber-Konvention

FAQs

https://www.bmuv.de/WS2758

Da Quecksilber durch den weiträumigen Transport insbesondere über die Luft und Wasser global verbreitet wird, profitieren auch deutsche Verbraucher von einem weltweit sinkenden Ausstoß. Das gilt zum Beispiel für die Quecksilberbelastung in Fischen und Meerestieren. Obwohl zum Beispiel Fische wichtige Nährstoffe enthalten, können je nach Verunreinigung des Gewässers, dem Alter und der Art der Fische diese eine unterschiedlich hohe Quecksilberbelastung aufweisen. Weitere Informationen zur Quecksilberbelastung in Fisch und anderen Nahrungsmitteln können Sie auf der BMUV-Webseite finden.

Die fünfte Vertragsstaatenkonferenz des Minamata-Übereinkommens (COP5) hat 2023 eine Reihe von Aktualisierungen des Minamata-Übereinkommens beschlossen. Hierzu gehören:

  • Zum zweiten Mal beschlossen die Vertragsparteien, Anhang A des Übereinkommens mit neuen Ausstiegsterminen für bestimmte Batterien, Schalter, Relais und Leuchtstofflampen zu ändern. 
  • Die Parteien einigten sich auf eine neue Anforderung, um den schrittweisen Verzicht auf Zahnamalgam voranzutreiben.
  • Ab 2025 dürfen Kosmetika keinen Quecksilbergehalt mehr enthalten.
  • Sie beschlossen außerdem, Anhang B mit einem Ausstiegsdatum 2025 für die Herstellung von Polyurethan unter Verwendung von Quecksilberkatalysatoren zu ändern.
  • Nach siebenjährigen Verhandlungen einigten sich die Vertragsparteien auf eine Gesamtkonzentration von 15 mg/kg Quecksilber als Grenzwert für Abfälle, die mit Quecksilber oder Quecksilberverbindungen kontaminiert sind, und forderten die Einreichung wissenschaftlicher und regulatorischer Informationen zu diesem Thema auf.
  • Die COP5 richtete zudem eine Gruppe ein, die die Entwicklung des ersten Berichts zur Bewertung der Wirksamkeit des Übereinkommens anhand der vereinbarten Indikatoren vorantreibt.

Entwicklungsländer erhalten finanzielle und technische Unterstützung, damit sie den Verpflichtungen des Minamata Übereinkommens nachkommen können. Dazu dient neben der Globalen Umweltfazilität (Global Environment Facility = GEF) auch das Spezifische International Programm (Specific Internationale Programme). Deutschland trägt zu diesen Finanzierungsmechanismen bei und ist im Steuerungsgremium vertreten.

Stand: 12.11.2024

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