Lärmschutz - Worum geht es?
Lärm schränkt die Lebensqualität vieler Menschen erheblich ein. Hohe Lärmbelastungen verursachen nicht nur Störungen und Belästigungen, sie können auch zu relevanten Gesundheitsrisiken, vor allem für das Herz-Kreislauf-System, führen. Lärmquellen sind vielfältig: zum Beispiel Fahrzeuge, Industrie- und Gewerbeanlagen oder Geräte und Maschinen.
Ziele und Strategien des Lärmschutzes
Die Lärmbelastung der Bevölkerung muss reduziert werden. Insbesondere für den Schutz gegen Verkehrslärm sind weitergehende Maßnahmen erforderlich. Grundsätzlich sollte Lärm an der Quelle gemindert werden. Das ist die effizienteste und nachhaltigste Strategie. Maßstab dafür muss der Stand der Technik zur Emissionsbegrenzung sein. Entsprechend sollten Geräuschemissionsgrenzwerte für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen fortgeschrieben werden. Große Bedeutung hat zudem eine möglichst lärmarme Abwicklung des Verkehrs. Auch bei Geräten und Maschinen, die im Wohnumfeld relevante Lärmbelastungen hervorrufen können, muss die Lärmminderungstechnik fortentwickelt und in der Praxis umgesetzt werden. Wo Emissionsgrenzwerte zur Bewältigung des Lärmproblems nicht ausreichen oder nicht greifen, sind zusätzliche Maßnahmen zur Lärmbekämpfung erforderlich.
Lärmschutz im Überblick
Umgebungslärmrichtlinie
Mit der Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union ein Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm eingeführt. Für alle Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie für alle Ballungsräume werden Lärmkarten ausgearbeitet. Auf Grundlage solcher Lärmkarten werden unter Mitwirkung der Öffentlichkeit für Belastungsbereiche Lärmaktionspläne erstellt: Mit ihnen sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich der Lärmminderung, geregelt werden. Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.
Maßnahmen gegen Fluglärm
Aufgrund des im Jahr 2007 novellierten Fluglärmgesetzes werden für die Umgebung von größeren zivilen und militärischen Flugplätzen Baubeschränkungszonen durch die Länder festgesetzt. Zugleich erhält die Bevölkerung in der Umgebung Anspruch auf baulichen Schallschutz. Verordnungen zur Durchführung des Fluglärmgesetzes dienen dem einheitlichen, effizienten und rechtssicheren Vollzug des Gesetzes. Sie legen unter anderem Anforderungen an die Qualität des baulichen Schallschutzes von Wohnungen im Lärmschutzbereich fest.
Aus Lärmschutzsicht sind darüber hinaus Maßnahmen zum Schutz der Nachtruhe, zur besseren Berücksichtigung des Lärmschutzes bei der Flugroutenplanung und bei der Abwicklung des Flugbetriebs sowie Lärmminderungen an der Quelle von besonderer Bedeutung. Für die im Luftverkehrsrecht geregelten Maßnahmen ist das Bundesverkehrsministerium federführend.
Maßnahmen gegen Straßen- und Schienenverkehrslärm
Für Straßen- und Schienenverkehrslärm ist das Bundesverkehrsministerium federführend. Wichtige Maßnahmen zur Lärmminderung sind niedrigere Geräuschemissionsgrenzwerte für Fahrzeuge und Reifen auf EU-Ebene und international entsprechend dem fortschreitenden Stand der Technik. Obwohl die Grenzwerte mit der Zeit gesunken sind, bleibt der Verkehrslärm auf hohem Niveau. Hauptgrund ist das anhaltende Verkehrswachstum.
Auch Verkehrsberuhigung und Verlagerung auf weniger umweltbelastende Verkehrsträger können Lärm mindern. Beim Neu- und Ausbau von Straßen und Schienenwegen gelten die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Verkehrslärmschutzverordnung. Danach sind anspruchsvolle Schallschutzmaßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von erheblichen Nachteilen und Belästigungen durchzuführen. Für bestehende Bundesfernstraßen und bundeseigene Schienenwege gibt es Lärmsanierungsmaßnahmen.
Maßnahmen gegen Industrie- und Gewerbelärm
Industrie- und Gewerbelärm ist Lärm, der von gewerblich oder industriell genutzten Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ausgeht. Dazu zählen große Betriebe wie Kraftwerke, aber auch kleine Gewerbe- und Handwerksbetriebe. Grundsätzlich gilt, dass Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu schützen sind. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) legen die Pflichten der Anlagenbetreiber fest. Diese Regelungen sollen die Nachbarschaft vor gewerblichem Lärm schützen.
Maßnahmen gegen Geräte- und Maschinenlärm
Mobile und stationäre Geräte und Maschinen können Lärmprobleme hervorrufen. Beispiele sind Garten- und Baumaschinen, Luft-Wärme-Pumpen oder Klimageräte. Die Zulassung vieler Geräte und Maschinen ist im Europäischen Recht geregelt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) regeln die Pflichten der Betreiber, um die Nachbarschaft vor Lärm zu schützen. Um insbesondere Wohngebiete vor Lärm zu schützen, gibt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) zusätzlich Betriebszeitregelungen vor.
Maßnahmen gegen Sport- und Freizeitlärm
Mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Sportanlagenlärmschutzverordnung bestehen in Deutschland auch Instrumente zum Schutz gegen Lärm, der von Sportanlagen hervorgerufen wird. Für den Lärmschutz bei Freizeitanlagen gelten ergänzend zum Bundes-Immissionsschutzgesetz landesrechtliche Regelungen, mit denen lokalen und regionalen Besonderheiten Rechnung getragen wird.
Maßnahmen gegen Nachbarschaftslärm
Störende Geräusche, die von Personen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden, bezeichnet man als Nachbarschaftslärm. Viele Menschen fühlen sich durch Nachbarschaftslärm belästigt. Für solchen verhaltensbezogenen Lärm sind nach dem Grundgesetz die Länder zuständig. Vorschriften und Hinweise finden sich in den Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer, in Regelungen der Kommunen oder auch in Hausordnungen.
Verbraucherinformation
Lärm kann jede und jeder von uns vor allem dort verhindern oder mindern, wo er entsteht: Rücksichtsvolles Autofahren kann Verkehrslärm mindern. Verbraucherinnen und Verbraucher können auf leisere Fahrzeuge und auf leisere Reifen umsteigen. Viele Wege lassen sich zu Fuß oder mit dem Rad erledigen. Im Hobby- und Gartenbereich können die meisten Arbeiten ohne lautstarke Geräte und Maschinen durchgeführt werden. Altglas sollte in Wohngebieten nicht unbedingt in der Mittagszeit entsorgt werden. Bereits vor der Aufstellung von Wärmepumpen sollte der Schutz der Nachbarschaft vor Lärm mit berücksichtigt werden.
Grundsätzlich gilt: Jenseits der "großen" Lärmverursacher sollte jede und jeder Einzelne bedenken: Was man selbst vielleicht nicht als störend empfindet, kann anderen buchstäblich auf die (Hör-)Nerven gehen.