Anteile der in Mehrweg-Getränkeverpackungen abgefüllten Getränke
Hinweis: Zum 1. Januar 2019 erfolgte die Erhebung der Anteile der in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke nach § 31 Verpackungsgesetz (VerpackG). Der Begriff der "ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen" wurde nicht ins VerpackG übernommen. Zum Vergleich sind noch die Zahlen nach der alten Verpackungsverordnung (VerpackV) nachfolgend abgebildet:
Seit dem 1. Januar 2003 gilt die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen und zwar speziell für die folgenden Getränkebereiche:
- seit dem 1. Januar 2003: für Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure, Mineralwasser und Bier
- seit dem 1. Mai 2006: für Erfrischungsgetränke (mit oder ohne Kohlensäure), Mineralwasser, Bier und alkoholhaltige Mischgetränke
Ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen sind:
- Getränkekartonverpackungen (Block-, Giebel- und Zylinderpackung),
- Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen,
- Folien-Standbodenbeutel.
Quelle: Angaben 2004 bis 2018 GVM-Getränkestudie für 2018 (Bericht 2020)