Auskunftsstellen und Kontakt

Hier finden Sie eine Übersicht über Auskunftsstellen rund um die Themen der Abfallwirtschaft.

Abfallbehörde

Für Abfallfragen in Ihrem näheren Umfeld ist entweder der Abfallwirtschaftsbetrieb / Zweckverband oder das Abfallwirtschaftsamt / die Abfallbehörde Ihrer Stadt oder – wenn Sie in einer kleineren Gemeinde leben – der Kreisverwaltung / des Landesratsamtes zuständig. Dort wird die Müllabfuhr und Abfallentsorgung organisiert und auch kontrolliert.

Abfallentsorgung

Bei der Abfallentsorgung geht es in erster Linie darum, Abfälle zu sammeln und ressourcenschonend zu verwerten, wie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungen, Bioabfall aber auch ausgediente Fernseher, Kühlschränke und Ähnliches.

Die oben genannten Stellen sorgen auch für die umweltverträgliche Beseitigung der Restabfälle auf Deponien. Oft gibt es einen kommunalen Abfallkalender, aus dem ersichtlich ist, zu welchen Zeiten welche Abfälle gesammelt werden. Die Sammlung und Verwertung der Produktabfälle geschieht meist durch Privatunternehmen, deren Adressen über die oben genannten Stellen erhältlich sind.

Abfallgebühren: Die Kommune legt die jährlich von den Bürgern zu zahlenden Gebühren fest, in der Regel in der kommunalen Abfallsatzung oder Abfallgebührensatzung. Die Abfallgebühren richten sich nach der Menge des Abfalls und den vorgesehenen Maßnahmen zu seiner Verwertung und Beseitigung.

Informationen über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung in Ihrem Gebiet erhalten Sie bei einer der für Sie zuständigen oben genannten Stellen. In einigen Bundesländern, z.B. in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ist die Sonderabfallentsorgung privaten Firmen übertragen. Andere Bundesländer haben Landesgesellschaften damit beauftragt, an diesen sind Privatunternehmen beteiligt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Landesabfallgesellschaften (Adressen erhältlich in den Landesumweltministerien) oder hier:

Bei Fragen zur Verwertung und Beseitigung von bestimmten Abfällen können sie sich auch bei den Fachverbänden informieren, die sich speziell hiermit befassen. Die verschiedenen Abfallarten finden sie unter auf der Website des Bundesumweltministeriums Abfallarten / Abfallströme. 

Für gewerbliche Abfallerzeuger lohnt es sich auch immer, bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Innung oder Wirtschaftsverband nachzufragen.

Eigenverantwortung der Wirtschaft

Kann der Abfall nicht vermieden werden, so muss der gewerbliche Abfallerzeuger selbst für die Verwertung beziehungsweise die Beseitigung sorgen. Dabei kann er sich der Hilfe Dritter bedienen, beispielsweise einen Entsorgungsfachbetrieb in Anspruch nehmen.

Um besonders den mittelständischen Betrieben das Abfallmanagement zu erleichtern, können die Unternehmen auch Verbände gründen, die dann für sie die Verwertungs- oder Beseitigungsaufgaben erfüllen.

Die Industrie- und Handelskammern beziehungsweise die Handwerkskammern sind bei der Gründung von Verbänden behilflich oder beteiligen sich selbst daran, so dass auch über sie die Entsorgung möglich sein kann.

Auskunft dazu erteilen:

Verband der Entsorgungsunternehmen auf europäischer Ebene:

Stand: 31.07.2020

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.