Altöl

Industrieöl

Da alle Altöle aus Maschinen, Motoren, Getrieben oder Turbinen sehr umweltschädlich sein können, wenn sie ins Wasser oder in den Boden gelangen, gibt es für den Umgang mit ihnen strenge Umweltschutzbestimmungen. So sieht die Altölverordnung vor, dass Motoren- und Getriebeöle nur verkauft werden dürfen, wenn an Ort und Stelle oder in unmittelbarer Nähe eine Annahmestelle für Altöl existiert.

Wird zum Beispiel Motoröl in einem Warenhaus verkauft, muss dort auch die gleiche Menge Altöl kostenlos zurückgenommen werden. Geschieht die Rücknahme dort nicht, so muss deutlich ein schriftlicher Hinweis auf die nächstgelegene Annahmestelle für Altöl hinweisen. Diese Altöl-Annahmestelle muss sich in unmittelbarer Nähe befinden.

Auch die Altölentsorgung ist streng geregelt: Altöle werden entweder zu neuen Schmierstoffen oder Heizöl wiederaufbereitet, energetisch verwertet (verbrannt) oder als Sonderabfall beseitigt.

Stand: 23.07.2014

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