Altholz
Im Jahr 2016 fielen in Deutschland ca. 10 Millionen Tonnen Altholz an, davon ca. 4,0 Millionen Tonnen als Bau- und Abbruchabfälle, ca. 2,6 Millionen Tonnen als Industrierestholz, ca. 0,9 Millionen Tonnen als Gebrauchtholz in Haus- und Sperrmüll, ca. 1,1 Millionen Tonnen als Verpackungs- oder sonstiger Siedlungsabfall und ca. 1,4 Millionen Tonnen als Saldo aus ca. 3,2 Millionen Tonnen an Importen und ca. 1,8 Millionen Tonnen an Exporten.
Von dem in Deutschland angefallenen Altholz wurden 2016 ca. 1,7 Millionen Tonnen stofflich verwertet (davon 0,2 Millionen Tonnen im Ausland), ca. 7,7 Millionen Tonnen energetisch verwertet und ca. 0,6 Millionen Tonnen beseitigt. Die stoffliche Verwertung erfolgt ganz überwiegend bei der Produktion von Spanplatten. Die energetische Verwertung erfolgt in rund 80 Altholzkraftwerken mit einer installierten Leistung von rund 800 Megawatt.
Altholz ist prädestiniert für eine Kaskadennutzung stofflich-energetisch. In der fünfstufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist die stoffliche Verwertung höherwertiger als die energetische. Die Altholzverordnung (AltholzV) aus dem Jahr 2002 stuft allerdings beide Verwertungsarten als hochwertig ein. Das Bundesumweltministerium arbeitet derzeit an einer Novellierung der Altholzverordnung, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung des Standes der Technik und auf die fünfstufige Abfallhierarchie.