Mikroplastik in Lebensmitteln

Als Mikroplastik gelten – gemäß der Definition der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA – Teilchen aus Kunststoff, die im Durchmesser kleiner als fünf Millimeter sind. Diese können aus unterschiedlichen Materialien, Größen und Strukturen bestehen.

Mikroplastik kann unter anderem über die Umwelt in Lebensmittel wie Fische, Meeresfrüchte, Tafelsalz und Früchte gelangen. Zum Nachweis von Mikroplastik in Lebensmitteln sind spezielle Analyseverfahren erforderlich. Diese werden derzeit entwickelt und validiert.

Ressortforschungseinrichtungen des Bundes wie die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, die Bundesanstalt für Gewässerkunde, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Umweltbundesamt forschen zum Vorkommen von Mikroplastikpartikeln in der marinen Umwelt und den Effekten von Mikroplastik auf Meerestiere. Damit können auch Erkenntnisse zum Übergang in Lebensmittel marinen Ursprungs abgeleitet werden.

Ob der Verzehr von Lebensmitteln wie beispielsweise Fischen und Meeresfrüchten zu einer signifikanten Aufnahme von Mikroplastikpartikeln beitragen kann ist gegenwärtig ungeklärt. Nach dem derzeitigen Stand des Wissens schätzt das Bundesinstitut für Risikobewertung es für unwahrscheinlich ein, dass von Plastikpartikeln in Lebensmitteln gesundheitliche Risiken für den Menschen ausgehen.

Sofern über Mikroplastik auch Schadstoffe wie zum Beispiel Blei oder Cadmium in Lebensmittel eingetragen werden, greifen für diese die rechtlich verbindlichen EU-weit festgelegten Höchstgehalte für bestimmte Lebensmittel. Bei einer Überschreitung dieser Höchstgehalte sind die entsprechenden Produkte nicht verkehrsfähig und sie dürfen nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft werden.

Stand: 05.08.2024

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