Beratungshilfeprogramm
Im Jahr 2000 startete das Bundesumweltministerium (BMUV) das Beratungshilfeprogramm (BHP) für den Umweltschutz in Mittel- und Osteuropa, im Kaukasus, in Zentralasien sowie in weiteren an die EU angrenzenden Staaten.
Als Vertragspartei internationaler Übereinkommen, Programme und Initiativen im Umwelt- und Naturschutzbereich ist die Bundesregierung bemüht, zu einem vergleichbar hohen Umsetzungsniveau in den BHP-Partnerstaaten beizutragen. Dies gilt beispielsweise für die CBD mit dem Kunming Montreal Biodiversity Framework und die Erarbeitung von nationalen Biodiversitätsplänen (NBSAPs), UNFCCC, Pariser Abkommen und die Überarbeitung der nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs), UNECE-Luftreinhaltekonvention, "Umwelt für Europa"-Prozess, Östliche Partnerschaft (ÖP) sowie die Agenda 2030. Das Ziel ist, über das BHP zur Umsetzung hoher Umweltstandards gemäß dem EU-Acquis und internationalen Übereinkommen beizutragen und EU-Beitrittsstaaten bei der Übernahme und Umsetzung des europäischen Umweltrechts zu unterstützen. Über das BHP begleitet BMUV die betreffenden Staaten aktiv und bietet bedarfsorientierte Beratung basierend auf den jeweiligen umweltpolitischen Prioritäten und Kapazitäten.
Das Umweltbundesamt übernimmt die fachliche Begleitung der Projekte sowie das administrative Management im Auftrag des BMUV.
Schwerpunkte und Maßnahmentypen
Das Bundesumweltministerium konnte seit dem Start des BHP mit einem jährlichen Gesamtvolumen von circa 2,74 Millionen Euro bereits über 400 Projekte erfolgreich realisieren. Thematische Schwerpunkte sind vor allem Wasserwirtschaft und Gewässerschutz, industrieller Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft, Naturschutz und Biodiversität.
Bei der regionalen und bilateralen politischen Schwerpunktsetzung werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
- umweltpolitisch strategische Bedeutung des betreffenden Landes und der Region,
- der angestrebte EU-Beitritt,
- die Umsetzung bilateraler Umweltabkommen und -vereinbarungen,
- der grenzüberschreitende Effekt von Umweltbelastungen, sowie
- die politische Interessenbekundung des Landes (Beratungsbedarf) unter Berücksichtigung politischer Einschätzungen der Bundesregierung.
Folgende BHP-Maßnahmentypen kommen hierzu in Betracht:
- Erarbeitung von Machbarkeitsstudien, Ausschreibungsunterlagen, Aktions- und Managementplänen, Fach- und Finanzierungskonzepten;
- Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltbewusstseins;
- Erarbeitung und Vollzug von Rechtsvorschriften;
- Erarbeitung von umweltpolitischen Programmen;
- Stärkung der Kompetenz der zuständigen Behörden;
- Maßnahmen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit;
- Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen (NRO), unter anderem die Stärkung und Einbindung von wissenschaftlichen, zivilgesellschaftlichen Netzwerken;
- Vorbereitende Analysen im Zusammenhang mit neuen Twinning-Vorhaben;
- Vertiefende Beratungsmaßnahmen in Verbindung mit Twinning-Projekten;
- Kurzfristige Beratung staatlicher Institutionen;
- Datenerhebungen und -analysen zur Unterstützung der Umwelt- und Naturschutzplanung;
- Vor-, Nach- und Aufbereitung von Forschungsaktivitäten zum Umwelt- und Naturschutz.
Folgende Aktivitäten kommen dafür in Betracht:
- Durchführung von Seminaren, Trainingsprogrammen et cetera;
- Entsendung von Expertinnen und Experten in die Partnerländer;
- Studienreisen;
- Förderung von Publikationen.