Gute Labor-Praxis (GLP)

Experiment im Labor

Damit Studien international anerkannt werden und ihre Ergebnisse für Sicherheitsbewertungen herangezogen werden können, müssen sie zwei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen nach den OECD-Testrichtlinien durchgeführt sein und die Regeln der Guten Labor-Praxis (GLP) einhalten.

Die Gute Laborpraxis ist ein Qualitätssicherungssystem für nicht-klinische Sicherheitsprüfungen im Umwelt- und Gesundheitsbereich. Ihre Regeln sind dafür da, die Versuche - deren Ergebnisse Rechtsfolgen nach sich ziehen können - fälschungssicher und nachvollziehbar zu machen. Dabei geht es einerseits um die Rahmenbedingungen und den organisatorischen Ablauf (Planung, Durchführung und Überwachung) der Untersuchungen und andererseits um die Aufzeichnung und Archivierung der Versuche und ihrer Ergebnisse sowie die Berichterstattung. Denn GLP heißt auch, alle Tätigkeiten und alle Entscheidungen transparent zu machen. Dafür werden die Prüfpläne, Versuchsprotokolle, Auswertungsergebnisse und alle anderen Dokumente einer Studie 15 Jahre unter Verschluss aufbewahrt. Die Regeln der Guten Laborpraxis beruhen auf Übereinkommen in der OECD und sind in Deutschland im Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz, ChemG) festgeschrieben.

Stand: 15.08.2023

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